(ots) - Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird am 12.
und 13. November im Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2016 in
Kraft treten. Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einführung eines
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser soll die ungleiche
Behandlung von pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder
psychischen Einschränkungen und denjenigen mit körperlichen
Erkrankungen beenden.
"Die gesetzlich festgelegte Beachtung von Menschen mit einer
eingeschränkten Alltagskompetenz, wie bei einer demenziellen
Erkrankung, schafft mehr Gerechtigkeit", so Ulrich Bauch,
ASB-Bundesgeschäftsführer. "daher begrüßen wir die längst überfällige
Gleichbehandlung der Pflegebedürftigen." Mit der Neuregelung
verbunden ist der Wandel von heute drei Pflegestufen hin zu fünf
Pflegegraden, die sich an der Selbstständigkeit des Betroffenen im
Alltag orientieren.
Der Eigenanteil in stationären Einrichtungen soll in Zukunft für
alle Pflegegrade gleich hoch sein. Dies führt jedoch in den unteren
Pflegegraden zu einer Mehrbelastung, die durch den geringeren
Leistungsbetrag der Pflegeversicherung noch verstärkt wird. So
bekommen die Pflegebedürftigen, die sich für einen Heimeinzug
entscheiden, in den zukünftigen Pflegegraden 2 und 3 weniger
Leistungen als bisher. "Für viele Betroffene wäre dann eine
vollstationäre Versorgung zu teuer", erklärt Ulrich Bauch. "Um in dem
Fall andere Möglichkeiten, z. B. der ambulanten Pflege nutzen zu
können, ist gezielte Information von entscheidender Bedeutung." Der
ASB fordert darum, der umfassenden Beratung von Pflegebedürftigen und
ihren Angehörigen durch die Kostenträger Kranken- und Pflegekasse
oder andere unabhängige Stellen künftig mehr Bedeutung beizumessen.
Es reiche nicht aus, dass es diese Möglichkeit gibt, sie müsse
offensiv umgesetzt werden.
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