(ots) - (1. Satz umstritten statt illegal)
Unmittelbar nach Bekanntwerden umstittener Abhörmaßnahmen des BND
haben sich Union und SPD auf die Inhalte einer umfassenden
Geheimdienstreform geeinigt.
Das bestätigten die Abgeordneten Clemens Binninger CDU und
Burkhard Lischka SPD dem rbb-Inforadio. "Wichtig ist, dass wir den
Satz der Kanzlerin 'Ausspähen unter Freunde geht gar nicht', endlich
Realität werden lassen", sagte Lischka. "Das erfordert eine klare
gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden".
Sowohl das BND-Gesetz als auch das das Gesetz zur
parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste werden neu
gefasst. Im BND-Gesetz soll dem BND die politische Spionage in
europäischen Ländern und EU-Institutionen gesetzlich verboten werden.
"Wir werden sicher europäische Regierungen und Institutionen
schützen", so Binninger gegenüber dem rbb.
In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass der BND
zumindest bis Oktober 2013 in großem Umfang diplomatische und
Regierungseinrichtungen befreundeter europäischer Länder ausspioniert
hatte.
Das Abhören von Telefonen, Mitlesen von Emails oder Ausspähen von
Computern wäre dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
"Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung
nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um
Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen
werden sollen", so Burkhard Lischka.
Die G-10-Kommission des Bundestages, die Abhörmaßnahmen bei
Deutschen in jedem Einzelfall genehmigen muss, soll das jederzeit
überprüfen dürfen. EU-Bürger sollen damit einen ähnlichen Schutz vor
Ãœberwachung durch den BND bekommen wie Deutsche.
Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist im BND-Gesetz nicht
vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich im Gesetz verpflichtet
werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil
der Bundesregierung auszurichten, was das Ausspähen US-amerikanischer
Einrichtungen ausschließen würde.
Das neue BND-Gesetz soll darüber hinaus ein Verbot der
Wirtschaftsspionage enthalten. Das Ausspähen von Unternehmen, um
Wettbewerbsvorteile für die deutsche Wirtschaft zu erzielen, wäre
damit generell gesetzlich untersagt.
Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND muss
künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt
genehmigt werden.
"Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen
Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht", so
Burkhard Lischka.
Als zweites Element soll die parlamentarische Kontrolle der
Geheimdienste auf eine neue Basis gestellt werden: Der Bundestag soll
einen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienst-Beauftragten,
bekommen, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)
unterstellt sein soll. Mit bis zu 14 zusätzlichen Mitarbeitern in
voraussichtlich vier neuen Referaten der Bundestagsverwaltung soll
die parlamentarische Geheimdienstkontrolle auch personell besser
aufgestellt werden. Die Mittel dafür sind bereits im Haushalt für das
kommende Jahr eingeplant.
Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben von Binninger und Lischka
im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer kommenden
Jahres beschlossen werden. Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in
Kraft treten.
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