(ots) - Durch das "zweite Pflegeergänzungsgesetz", das
heute vom Bundestag beschlossen wurde, werden insbesondere Menschen
mit Demenz und psychischen Störungen mehr Leistungen und eine bessere
Pflege erhalten. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen
Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die
bislang drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Außerdem wird der alte "Pflege TÜV" abgeschafft und ein neues
Begutachtungssystem eingeführt.
Bruder Alfons Maria Michels, Sprecher der Geschäftsführung,
unterstreicht für die BBT-Gruppe, "dass es mit dem Gesetz zukünftig
zu einer Leistungserweiterung für die Pflegebedürftigen kommt. Die
Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, bei dem nicht
mehr die erforderlichen Pflegeminuten im Vordergrund stehen, sondern
die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen, führt bei richtiger Umsetzung
zu einer gerechteren Leistungsverteilung und deutlich besseren
Versorgung". Dazu gehöre auch die im Gesetz vorgesehene Erstellung
und Erprobung eines Systems zur einheitlichen Personalbemessung in
Pflegeeinrichtungen.
"Allerdings werden die Veränderungen nicht dazu beitragen, die
zukünftigen Herausforderungen, die auf das Gesundheits- und
Sozialwesen zukommen, zu meistern. Daher ist die Politik
aufgefordert, an einer konsequenten Weiterentwicklung des neuen
Pflegerechts zu arbeiten", so Michels weiter.
Dr. Markus Mai, Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste
(Pflege) in der Zentrale der BBT-Gruppe, ergänzt dazu: "Insbesondere
die personelle Besetzung der Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe
muss deutlich zunehmen und auch angemessen finanziert werden, damit
auch zukünftig eine gute und menschliche Versorgung der
Pflegebedürftigen in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung
sichergestellt werden kann."
Die BBT-Gruppe ist mit rund 80 Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens, über 11.000 Mitarbeitenden und ca. 800 Auszubildenden
einer der großen christlichen Träger von Krankenhäusern und
Sozialeinrichtungen in Deutschland.
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