Weitere Regulierung der Zeitarbeit und Werkverträge wird kommen
(PresseBox) - Am heutigen Montag, den 16.11.20215, kam ? angesichts der derzeit akuten politischen Geschehen fast schon unerwartet ? der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Regulierung der Zeitarbeit und der Werkverträge in die Ressortabstimmung.
Im Vordergrund steht eine Befristung der Zeitarbeit auf 18 Monate. Zeitarbeitnehmer sollen künftig nach neun Monaten ein der Stammbelegschaft entsprechendes Gehalt erzielen. Im Bereich der Werkverträge ist vor allem eine höhere Kontrolldichte zu erwarten. Das Gesetzesvorhaben scheint sich nur wenig weiterentwickelt zu haben, steht es doch so bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Dem Unmut vieler Arbeitgeber, die nach Jahren stets intensivierter Regulierungen einer weiteren Verschärfung entgegenblicken, dürfte sich Bundesministerin Nahles gewiss sein ? einziger Lichtblick für Unternehmer ist momentan, dass keine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte im Zusammenhang mit Werkverträgen geplant sein soll. Es ist jedoch zu erwarten, dass das Vorhaben auch seitens der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Insbesondere eine dringend notwendige Anpassung an die durch die Einwanderungswelle entstandenen Bedürfnisse lässt der Entwurf gänzlich vermissen.
Daneben werden in den Vorhaben zahlreiche rechtliche Probleme gesehen, die Frau Nahles eine dauerhafte Umsetzung des Vorhabens, die den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes standhält, erschweren. So bestehen bereits an der Vereinbarkeit derzeitiger Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit dem Verfassungs- und Europarecht begründete Zweifel. Wird das frühere Vorhaben, einen Vermutungskatalog für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung einzuführen, wieder aufgegriffen, erhärtet dies die bestehenden Bedenken. Eine Wiederaufnahme ist zwar nicht unmittelbar in dem Gesetzesentwurf zu erwarten. Es ist jedoch denkbar, dass ein darauf lautender Antrag durch das Land Niedersachsen oder Nordrhein-Westphalen in den Bundesrat eingebracht wird.
Sollten die Entwürfe im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht verändert werden, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die obersten Verfassungsrichter aus Karlsruhe einen sehr genauen Blick auf die weiteren wirtschaftlichen Handfesseln werfen.
Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen ist spezialisiert auf Werkvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht sowie Lebensmittelrecht und blickt auf eine mehr als vierzigjährige Erfahrung zurück. Ihr Sitz ist in M7/3 (Alte Reichsbank), 68161 Mannheim.
Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen ist spezialisiert auf Werkvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht sowie Lebensmittelrecht und blickt auf eine mehr als vierzigjährige Erfahrung zurück. Ihr Sitz ist in M7/3 (Alte Reichsbank), 68161 Mannheim.