(ots) - Bundesgesundheitsminister Gröhe hat dem ambulanten
System eine Termingarantie verordnet - ob sie auch eingehalten wird,
liegt nun an den Fachärzten und ihrer Selbstverwaltung. Die setzt
darauf, dass die Praxen freiwillig mitmachen und fleißig freie
Termine melden. Doch die Begeisterung der Mediziner für die zentrale
Terminvergabe, so ist landauf, landab zu hören, hält sich in sehr
engen Grenzen. Sie schimpfen über neue, unnötige Bürokratie.
Unnötig wäre sie in der Tat, wenn Kassenpatienten nicht nach wie
vor im Schnitt länger warten müssten als Privatversicherte. Letztere
aus materiellen Gründen zu bevorzugen, würde kaum ein Facharzt
zugeben - nur spricht die Statistik eine eindeutig andere Sprache.
Ohne diese Ungleichbehandlung hätte es das neue Gesetz nicht gegeben.
Ob es am Ende auch etwas taugt, ist jedoch eine ganz andere Frage.
Die große Mehrheit der Patienten wird die neuen Servicestellen
wahrscheinlich nie in Anspruch nehmen. Erstens, weil die meisten
Patienten längere Wartezeiten für den Facharzt ihrer Wahl in Kauf
nehmen. Zweitens, weil viele in der gesetzten Frist von vier Wochen
auch so einen Termin erhalten - vor allem im vergleichsweise gut mit
Fachärzten bestückten Kernruhrgebiet.
Gröhes Gesetz ist für Härtefälle gedacht und gemacht. Daher wird
es weder der Bevorzugung von Privatpatienten ein Ende setzen noch die
Wartezeiten insgesamt spürbar senken - und somit auch keine
Facharztpraxen in ihrer Existenz gefährden.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion(at)waz.de