(ots) - Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
am 3. Dezember 2015 fordert der ASB, dass das Bundesteilhabegesetz
schnell auf den Weg gebracht wird. Trotz jahrelanger Vorbereitungen
verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren. Es liegt immer noch kein
Referentenentwurf vor. "Schon seit 2007 werden die Reformbemühungen
von einer Legislaturperiode auf die nächste verschoben. Auch in
dieser Legislaturperiode könnte das Gesetzesvorhaben auf halbem Wege
scheitern oder mit enormen Leistungseinschnitten einhergehen",
befürchtet ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. Er fordert: "Bund
und Länder müssen Wort halten und die längst überfällige Reform der
Eingliederungshilfe endlich abschließen."
Mit der Reform der Eingliederungshilfe soll es ein modernes
Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung geben. "Menschen mit
Behinderung erwarten heute nicht mehr pauschale Leistungen und
Fürsorge, sondern individuelle Unterstützung und selbstbestimmte
Teilhabe", erklärt Ulrich Bauch. Der ASB fordert die Bundesregierung
dazu auf, ein Gesetz zu schaffen, das die Leistungen für Menschen mit
Behinderung aus der Sozialhilfe herauslöst und den Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird. Zu den Kernforderungen
des ASB gehört, dass das Bundesteilhabegesetz den Behinderungsbegriff
unbedingt neu fasst und ein personenzentriertes Hilfesystem sowie ein
bundeseinheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren schafft.
Insbesondere die Vorgabe des Koalitionsvertrags, keine Erhöhung
der Ausgaben im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung
zuzulassen, hält der ASB für bedenklich. "Die personenzentrierte
Weiterentwicklung der Hilfen gibt es nicht zum Nulltarif", betont der
ASB-Bundesgeschäftsführer. "Finanzielle Spielräume für
Leistungsverbesserungen müssen ermöglicht werden. Ohne finanzielle
Mittel können die Ziele, die mit einem modernen Teilhaberecht
einhergehen, nicht erreicht werden."
Mehr Informationen unter:
www.asb.de/reform-der-eingliederungshilfe-endlich-abschliessen
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