Gesetzliche Regelungen eröffnen vielen Sparern die Möglichkeit, sich von nicht lukrativen Lebensversicherungen zu lösen. Aber Achtung, hierbei sind unter Umständen sehr kurze Fristen zu beachten.
(firmenpresse) - Viele Sparer haben vor Jahren Lebensversicherungen zur Geldanlage abgeschlossen. Was damals als lukrativ verkauft wurde ist heute eine schlechte Geldanlage. Oftmals ist es schwierig, sich von diesen langlaufenden Verträgen zu lösen.
Die Lösung: Der Widerruf
Vielfach enthalten diese Lebensversicherungsverträge unwirksame Widerrufsbelehrungen mit der Folge, dass der Widerruf unbeschränkt möglich ist. Im Falle eines Widerrufs wird die Versicherung "rückabgewickelt", das heißt, der Sparer erhält das Eingezahlte abzüglich geringer Gebühren wieder zurück und kann dieses Geld lukrativer investieren.
Aber Vorsicht: Eile geboten
Einige Versicherer (z.B. aktuell die Nürnberger Versicherung) versuchen derzeit die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen dadurch zu heilen, dass sie den Sparer neue und diesmal wirksame Widerrufsbelehrungen zusenden. Wenn das geschieht hat der Sparer nur noch 14 Tage Zeit, den Widerruf zu erklären. Rechtlich kann sich die Versicherung nicht gegen den Widerruf wehren, da sie das Recht selbst eingeräumt hat. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf allerdings in der Regel nicht mehr möglich.
Wir unterstützen Sie beim Widerruf Ihrer Lebensversicherungen. Sprechen Sie uns an!
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