(ots) - Im Vorfeld der Verhandlungen über einen neuen
Gehaltstarifvertrag mit den Gewerkschaften Deutscher
Journalisten-Verband und dju in ver.di hat der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) deutlich gemacht, dass es Aufgabe
von Tarifverträgen sei, Mindestarbeitsbedingungen zu schaffen. Die
Zeitungsbranche befinde sich nach wie vor in einem tiefgreifenden
Strukturwandel. Ein neuer Gehaltstarifvertrag müsse den schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Zeitungsunternehmen ebenso
Rechnung tragen wie den regional sehr unterschiedlichen
Lebensbedingungen in Deutschland.
"Für Gehaltserhöhungen gibt es deshalb keinen Spielraum", sagte
der Verhandlungsführer des BDZV, Georg Wallraf, heute in Berlin. Die
Arbeitswirklichkeit in den Redaktionen habe sich in den
zurückliegenden Jahren rasant verändert und verändere sich weiter.
Verleger und Gewerkschaften hätten bei den zurückliegenden
Tarifverhandlungen begonnen, das tarifliche Regelwerk in gemeinsamer
Verantwortung an die neuen Verhältnisse anzupassen. "Diesen Weg
müssen wir fortsetzen", erläuterte Wallraf. Die zwischenzeitlich
geführten Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag über das
Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen bestätigten ihn in der
Ãœberzeugung, dass es unbesehen der tariflichen Auseinandersetzungen
das gemeinsame Ziel gebe, die Zeitungsbranche zukunftsfest zu machen
und den Journalistenberuf hoch attraktiv zu halten.
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