München, 9. Dezember 2015. Das Unternehmen Sachwert-Schmiede GmbH schloss in den letzten Jahren Darlehensverträge mit Anlegern ab. Die Sachwert-Schmiede GmbH präsentierte sich in ihrer Eigendarstellung als „Beteiligungsgesellschaft die sich an den individuellen Ansprüchen von entscheidungsfähigen Partnern und Kunden ausrichtet“. Hierzu gehörte auch, dass die Sachwert-Schmiede GmbH Anlegern Darlehensverträge anbot, mittels derer Anleger dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellten und sich die Sachwert-Schmiede GmbH im Gegenzug verpflichtete, die Darlehensvaluta zuzüglich Darlehenszinsen an die Anleger zurückzubezahlen.
(firmenpresse) - Wie nun bekannt wurde, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschritten und hat gegenüber der Sachwert-Schmiede GmbH die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet, weil die Gesellschaft nicht die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besaß. Wörtlich erklärte die BaFin in ihrer Verbrauchermitteilung vom 20. Oktober 2015: „Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betreibt die Sachwert-Schmiede GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Sachwert-Schmiede GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.“
„Es wird abzuwarten sein, ob die Sachwert-Schmiede GmbH die Rückzahlung in voller Höhe leisten wird können“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Sofern dies nicht der Fall sein sollte, haben die Anleger nach unserer Einschätzung die Möglichkeit, auch gegen die Verantwortlichen der Sachwert-Schmiede GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz vorzugehen. Die relevante Norm stellt § 32 KWG dar. Danach bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Diese Norm stellt ein Schutzgesetz dar, mit der Folge, dass Anleger wegen Verletzung von § 32 KWG gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen können..“
Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sachwert-Schmiede GmbH , ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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