PresseKat - App "BR24" verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag / Bayerische Tageszeitungsverlage klagen

App "BR24" verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag / Bayerische Tageszeitungsverlage klagen gegen neues Nachrichtenportal

ID: 1300577

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
unterstützt die gestern Abend von elf Zeitungsverlagen in Bayern
eingereichte Klage gegen die News-App "BR24": "Dass Zeitungen erneut
gerichtlich gegen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks vorgehen müssen, ist die Konsequenz aus deren
rechtswidrigem Marktverhalten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer
Dietmar Wolff dazu heute in Berlin. Obendrein handele es sich bei der
BR-App um keinen Einzelfall, die ARD behindere mit mehreren neuen,
dem Rundfunkstaatsvertrag zuwiderlaufenden Angeboten gezielt die
vielfältige Presselandschaft. "Dagegen müssen sich die Verlage
gerichtlich zur Wehr setzen und darüber werden wir reden müssen, mit
den Intendanten, aber auch mit der Politik in Deutschland und mit der
EU-Kommission", sagte Wolff.

Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte, dass trotz des
laufenden Gerichtsverfahrens in Sachen Tagesschau-App und der für die
Verlage positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs der
öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin textlastige Internet- und
App-Angebote veröffentliche. Mit Hessenschau.de und BR-Klassik.de
hätten die Landesrundfunkanstalten zusätzliche Portale entwickelt, in
denen die umfangreichen Textbeiträge ohne Sendungsbezug gegenüber
Video- und Audiobeiträgen deutlich überwögen und folglich mit dem
Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar seien. Die neue ARD-Videotext-App
enthalte nur noch Text, keinen einzigen Video- oder Audiobeitrag.
"Dies stellt ein vom Fernsehbildschirm losgelöstes, mobiles
Informationsportal mit aktuellen Nachrichten, Sportergebnissen,
Börsenkursen in reiner Textform dar, das rundfunk- und
wettbewerbsrechtlich unzulässig ist", resümierte Wolff. Ein
Sendungsbezug, den der Rundfunkstaatsvertrag für zulässige
presseähnliche Internetangebote fordert, sei in dieser App an keiner




Stelle ausgewiesen.

Eine neue Dimension des Verdrängungswettbewerbs zu Lasten der
privaten Medienanbieter werde auch durch die Pläne für das
zusätzliche Jugendangebot von ARD und ZDF eingeleitet. Das Angebot
solle als vom Rundfunkprogramm losgelöstes Online-Portal ohne jeden
Sendungsbezug umgesetzt und auf Drittplattformen vermarktet werden.
Der BDZV wies darauf hin, dass die Forderung nach einem Sendungsbezug
auf europarechtlichen Vorgaben beruht, um der Problematik einer
wettbewerbsverzerrenden Quersubventionierung von Online-Angeboten
durch den Rundfunk zu begegnen. Durch den Wegfall des Sendungsbezugs
drohe eine weitere Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
den Markt der privaten Medienanbieter.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de


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Datum: 16.12.2015 - 10:36 Uhr
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