(ots) - Neuregelungen im Parteiengesetz schaffen
Transparenz und Klarheit
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das zehnte
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes beschlossen. Dazu erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan
Mayer:
"Der gestern verabschiedete Gesetzentwurf enthält notwendige
Anpassungen im Parteienrecht und im Recht der Parteienfinanzierung.
Besonders hervorzuheben ist, dass eine Umgehung der staatlichen
Parteienfinanzierung durch Schaffung von bloßen Einnahmen durch
Goldverkäufe zum Einkaufspreis jetzt ausgeschlossen wird. Es kann
nicht Zweck des Parteiengesetzes sein, dieses Gebaren, das
schließlich zulasten der Steuerzahler geht, zuzulassen.
Die teilweise geäußerte Kritik, dass die Beträge, die die Parteien
im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für gewonnene Stimmen und
Zuwendungen erhalten um knapp 20 Prozent erhöht worden sind, ist
unbegründet. Es handelt sich um die erste Anpassung seit dem Jahr
2002. Deshalb liegt hier lediglich ein fairer Inflationsausgleich
vor."
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