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Wirtschaftsfeindlicher Gesetzesentwurf gefährdet Verlage, Film- und Multimediaunternehmen sowie Urheber und Kreative

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(ots) - München, den 22. Dezember 2015. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen
Entwurf für das Gesetz zur "verbesserten Durchsetzung des Anspruchs
der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung"
vorgelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf realitätsfremden Annahmen
und ist in der bestehenden Form innovations- und
mittelstandsfeindlich. Betroffen sind vor allem Verlage, Film- und
Multimediaunternehmen sowie Urheber und Kreative, die dazu jetzt
Stellung beziehen.

Die Vorschläge des Entwurfs lassen sich im Tagesgeschäft nicht
umsetzen. So steht beispielsweise der im Entwurf vorgesehene
anlasslose Auskunftsanspruch im Widerspruch zu der kartellrechtlich
gebotenen Geheimhaltung wichtiger Geschäftsinformationen gegenüber
Dritten. Urheber hätten damit nach dem Entwurf jedoch das Recht, auch
bei einer Weiterlizenzierung des Werkes an das ausspielende Medium
heranzutreten und eine detaillierte Auskunft über die vorgenommenen
Nutzungen einzufordern. Die derzeit geübte Vergütungsstruktur
berücksichtigt die Mehrfachverwertung bereits heute umfassend und ist
damit sachgerecht. Auch das für den Urheber geforderte Rückrufrecht
nach fünf Jahren würde immense Auswirkungen insbesondere auf die
Verlagsbranche haben.

Die Gesetzesnovelle hätte einen personellen und monetären
Mehraufwand zur Folge, der Auftrags- und Eigenproduktionen für
Medienunternehmen und Kreativwirtschaft langfristig unrentabel machen
würde. Sollte der Entwurf also in bestehender Form umgesetzt werden,
sind die Urheber zusammen mit den deutschen Medienunternehmen die
Verlierer. Urheber sollen angemessen vergütet werden. Die
Angemessenheit bezieht sich jedoch auch auf die ökonomischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktes. Eine
angemessene Vergütung kann nur derjenige zahlen, der unter diesen




Rahmenbedingungen rechtssicher und nachhaltig wirtschaften kann.
Diese werden durch den Referentenentwurf aber nicht geschaffen, wie
Stimmen aus der Branche belegen:

-"Unter Bedingungen, wie sie der Referentenentwurf vorsieht,
hätten wir aufgrund der sehr langen Entwicklungszeit von hochwertigen
Kinoproduktionen erfolgreiche Produktionen wie "DAS PARFÃœM" nicht
machen können, denn der Rechteerwerb und -erhalt wird derart
erschwert, dass eine Finanzierung kaum noch realisierbar ist. Eine
solide Finanzierung sichert aber auch die Honorierung der Urheber und
ausübenden Künstler." - Martin Moszkowicz, Constantin Film AG

-"Eine angemessene Vergütung ist wichtig und als Kreativer und
als Unternehmer vertrete ich praktisch beide Seiten. Ich finde aber,
wir sind bereits in einem sehr ausbalancierten Markt und verstehe
daher die Ambitionen nicht, dieses Gleichgewicht zu verändern." -
Matthias Schweighöfer, Pantaleon Film

-"Dem geforderten Auskunftsanspruch des Referentenentwurfes
könnten wir nicht nachkommen. Wir müssten mit mehr als 60.000
Anspruchsberechtigten umgehen - und sind nicht einmal Vertragspartner
der Urheber. Sollte der Entwurf in bestehender Form geltendes Recht
werden, wäre das dramatisch für die zunehmend auch auf
internationalem Parkett hochgelobte deutsche Film- und
Kreativwirtschaft. Denn mit US-Lizenzeinkäufen haben wir oftmals eine
finanziell weit attraktivere Alternative zur im Vergleich teuren
deutschen Fiktion. Im Augenblick investiert allein unsere
Sendergruppe knapp eine halbe Milliarde Euro jährlich in deutsche
Produktionen." - Wolfgang Link, ProSiebenSat.1 TV Deutschland

-"Mit der vorgesehenen Regelung zum Rückrufsrecht bei
nachgewiesenem Drittverwertungsinteresse würde uns als Verlag jede
Investitionssicherheit entzogen, denn globale Player erhielten damit
ein Abwerbeinstrument, das ihnen die Betreuung mühsam aufzubauender
Autoren und die Vorfinanzierung weniger ertragreicher Bücher
erspart." - Stephan Joß, Carl Hanser Verlag

-"Der Entwurf lässt völlig unberücksichtigt, dass es in den
vergangenen Jahren zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Medien
zu vielfältigen Vereinbarungen in Form von Tarifverträgen oder
gemeinsamen Vergütungsregeln gekommen ist (beispielsweise mit den
Filmschaffenden, den Schauspielern, den Regisseuren, den
Drehbuchautoren und den Kameraleuten), die jeweils Mindestvergütungen
und/oder Beteiligungsregeln vorsehen. Das belegt, dass das derzeit
geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und allenfalls einzelne
Regelungen klarer gefasst werden sollten." - Max Wiedemann, Wiedemann
& Berg

Bereits am 10. Dezember wurden in einem offenen Brief an Angela
Merkel, Monika Grütters, Heiko Maas und Sigmar Gabriel Kritikpunkte
im Namen von mittlerweile über 600 unterzeichnenden Autorinnen und
Autoren, Verlagen und Literaturagenturen dargestellt:
http://www.offenerbrief.org/

Der Referentenentwurf zeugt davon, dass sich seine Verfasser nicht
die Mühe gemacht haben, ihre Annahmen einem Realitätscheck zu
unterziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens noch geschieht. Eine Stellungnahme der
Unterzeichner und ein Gegenvorschlag, der sogenannte Münchner Entwurf
stehen unter folgenden Verlinkungen zur Verfügung: http://www.skwschw
arz.de/files/muenchner_entwurf_zum_urhebervertragsrecht.pdf

Der Referentenentwurf steht öffentlich zur Einsicht unter: http://
www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urheberv
ertragsrecht.html



Pressekontakt:
Jasmin Mittenzwei
ProSiebenSat.1 Media SE
Tel. +49 [89] 95 07-8890
email: Jasmin.Mittenzwei(at)prosiebensat1.com


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