PresseKat - Kölner Stadt-Anzeiger: Landespolitiker fordert Klarheit über Reker-Attentäter. NRW-Innenminister

Kölner Stadt-Anzeiger: Landespolitiker fordert Klarheit über Reker-Attentäter.
NRW-Innenminister will V-Mann-Tätigkeit "weder bestätigen noch verneinen"

ID: 1304752

(ots) - NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) möchte
offensichtlich nicht beantworten, ob Frank S.,der die Kölner
Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 17. Oktober mit einem Messer
lebensgefährlich verletzt hatte, vom Verfassungsschutz als V-Mann
geführt worden ist. Dies geht aus einer schriftlichen Reaktion des
Ministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Der parteilose Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd aus Köln hatte
vier Tage nach dem Angriff auf Reker eine sogenannte Kleine Anfrage
an die Landesregierung gestellt. Eine Führung als Informant oder
V-Person durch den Verfassungsschutz NRW werde "aus Gründen des
Geheimschutzes weder bestätigt noch verneint", hieß es jetzt in der
Antwort des Innenministers.

Ungereimtheiten im Lebenslauf und der Arbeitslosengeschichte des
Attentäters hatten Spekulationen ausgelöst, ob eine "höhere Behörde"
eine "schützende Hand" über den Täter halten würde. Bei Schwerd stößt
diese Geheimhaltung auf Unverständnis. "Diese Antwort ist vielsagend
nichtssagend", sagte Schwerd dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Dienstagsausgabe). Er fügte hinzu: "Sie sorgt nicht gerade dafür,
den Verdacht zu zerstreuen, dass der Verfassungsschutz zuvor über
diese Person und ihre Gefährlichkeit genau im Bilde war. Für eine
fortgesetzte Geheimhaltung besteht kein Grund: Sollte er V-Person
gewesen sein, müssen wir das erfahren, eine Verstrickung des
Verfassungsschutzes in diesen Mordversuch muss Konsequenzen haben.
Ein weiterer Einsatz des Attentäters als Informant in der Szene wäre
ohnehin unvorstellbar. Und wenn Frank S. keine V-Person war, könnte
der Minister diesen Verdacht leicht entkräften."   Schwerd
hatte auch nachgefragt, warum die Akte des Attentäters bei der
Arbeitsagentur als geheim eingestuft sei. Die Antwort der




Landesregierung: "Falls der mutmaßliche Täter bei einer Agentur für
Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitslos gemeldet war und
Leistungen bezogen hat, unterliegen alle Details dazu dem
Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I). In diesem Sinne sind alle Daten von
Leistungsbeziehern der Agenturen für Arbeit und von Jobcentern als
für die Öffentlichkeit 'gesperrt' zu begreifen."

Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass Frank S.
mehrfach in Akten des Verfassungsschutzes aufgetaucht ist.
Erkenntnisse über den Täter lägen beim Verfassungsschutz aus den 90er
Jahren, sowie aus 2002 und 2008 jeweils im Zusammenhang mit
Veranstaltungen der rechtsextremen Szene vor, erklärt Jäger.

Die Ermittlungen gegen Frank S. führt der Generalbundesanwalt in
Karlsruhe. Dem Beschuldigten werden versuchter Mord und gefährliche
Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen.

Schwerd fordert nun das Land auf, Klarheit zu schaffen: "Die
Antwort des Innenministers ist nicht ausreichend. Angesichts der
Skandale in verschiedenen Verfassungsschutzämtern ist ein gesundes
Misstrauen nicht unbegründet", erklärt der Kölner Politiker. "Ich
fordere Ralf Jäger auf, rückhaltlos für Klarheit zu sorgen, inwieweit
seine Behörden mit dem Attentäter in Verbindung standen. Das
Verdecken einer unbequemen Wahrheit rechtfertigt jedenfalls keine
Geheimhaltung."



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Datum: 04.01.2016 - 14:02 Uhr
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