(ots) - Der Staatssekretär für Medienangelegenheiten der
NRW-Landesregierung, Marc Jan Eumann (SPD), hat in der
Berichterstattung über sexuelle Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof in
der Silvesternacht die Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen
verteidigt. Sie stehe im Einklang mit den Vorgaben des Pressekodex.
"Die Angabe der Herkunft ist in diesem Fall notwendig, um das
Geschehen einordnen zu können", sagte Eumann dem "Kölner
Stadt-Anzeiger". In den "Publizistischen Grundsätzen", auf die sich
die Medien in Deutschland verpflichtet haben, heißt es unter anderem,
dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der
Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder nationalen
Minderheiten nur dann erwähnt werde, "wenn für das Verständnis des
Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht". Der Sinn dieser
Richtlinie bestehe eben in der Abwägung des "begründbaren Sachbezugs"
durch die Journalisten, sagte Eumann. Es gehe nicht um Selbstzensur,
sondern um eine Selbstprüfung. "Der Pressekodex erfüllt seinen Sinn,
wenn Journalisten vorab darüber reflektieren, was sie schreiben", so
der Kölner Politiker, der auch Vorsitzender der Medienkommission beim
SPD-Bundesvorstand ist.
Der Bonner Medienanwalt Gernot Lehr riet zur Differenzierung. Er
warnte einerseits vor einer "schrecklichen Debatte", in der die -
noch weitgehend unaufgeklärten - Übergriffe auf Frauen am Kölner
Hauptbahnhof instrumentalisiert würden, um "gegen Flüchtlinge
insgesamt Stimmung zu machen". Andererseits sehe er mit Blick auf die
Kölner Geschehnisse "ein berechtigtes öffentliches Interesse,
Auskunft über die Herkunft mutmaßlicher Täter zu erhalten", sagte
Lehr dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Wie er weiter betonte, muss die
Presse dem öffentlichen Interesse aber auch durch ausgewogene
Berichterstattung auf gesicherter Faktenbasis entsprechen und dabei
Verallgemeinerungen oder Vorverurteilungen meiden. "Wir alle - nicht
nur die Medien - tun gut daran, notorische Vorurteile nicht zu
bedienen. Dazu leistet der Pressekodex einen wichtigen Beitrag."
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