PresseKat - Eine Gefährdungsbeurteilung für die stationäre und ambulante Pflege einfach online erstellen

Eine Gefährdungsbeurteilung für die stationäre und ambulante Pflege einfach online erstellen

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Auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen für ihre Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellen und dokumentieren. Mit wenig Aufwand und der aktiven Unterstützung von Arbeitsschutzexperten gelingt dies mit der Online-Gefährdungsbeurteilung von www.riskoo.de innerhalb kürzester Zeit. 

(firmenpresse) - Auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen für ihre Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellen und dokumentieren. Mit wenig Aufwand und der aktiven Unterstützung von Arbeitsschutzexperten gelingt dies mit der Online-Gefährdungsbeurteilung von www.riskoo.de innerhalb kürzester Zeit. 

Per Web-App und mit Expertenhilfe durch den Paragraphendschungel

Mit auf die stationäre und ambulante Pflege abgestimmten Prüffragen wird der Nutzer Schritt für Schritt durch eine Webanwendung geführt. Alle für das Tätigkeitsfeld relevanten Anforderungen wurden im Vorfeld von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ausgearbeitet. Dabei wurde die ganze rechtliche Spannweite berücksichtigt. Von der Arbeitsstättenverordnung über die Biostoffverordnung, der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bis zur Risikobewertung schwangerer Mitarbeiterinnen. Zum besseren Verständnis sind themenabhängige Hintergrundinformationen sowie die Rechtsquellen hinterlegt. In übersichtlichen Checklisten zusammengefasst, gelingt es auch dem nicht hundertprozentig Arbeitsschutzvorschriften-Vertrauten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 

Und riskoo hat noch ein weiteres Feature: Der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nur einen Klick entfernt. Unternehmensverantwortliche und Arbeitsschutzexperten können kooperativ die Gefährdungsbeurteilung erstellen. Fachliche Fragen und Lösungsvorschläge werden dabei an Ort und Stelle beantwortet. Dies garantiert eine hohe Regelkonformität und erfüllt gleichzeitig weitere Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der ergänzenden Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Rechtssichere Dokumentation und ToDo-Liste per Knopfdruck

Das Endergebnis ist eine Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Regeln. Für die vom Gesetzgeber geforderte regelmäßige Überprüfung wird die Gefährdungsbeurteilung langzeitarchiviert. Selbstverständlich kann sie auch in einem PDF-Dokument für den späteren Ausdruck zusammengefasst werden. Die Nutzer können jederzeit auf die gespeicherte Gefährdungsbeurteilung zugreifen, um den Verlauf zu kontrollieren oder um eine neue Beurteilung zu starten.





Noch mehr Funktionen für Mittelständler, Verbände und Arbeitsschutzexperten 

Für den organisatorischen Arbeitsablauf stellt die Webanwendung eine Nutzer- und Terminverwaltung, Kommentarfunktionen und eine Übersicht der Aktivitäten zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Dokumentationen und Berichte verwaltet werden: von den Sitzungsprotokollen des Arbeitsschutzausschusses bis hin zu Begehungsberichten. Zukünftig wird die Web-App um weitere Funktionen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ergänzt. 

Hintergrundinformationen

Haben Sie gewusst, dass jeder Arbeitgeber eine Beurteilung über die Arbeitsbedingungen in seinem Unternehmen erstellen muss. Nein? Dann geht es Ihnen wie dem Großteil deutscher Unternehmer und ihren verantwortlichen Führungskräften. Eine Gefährdungsbeurteilung zählt wie die Steuererklärung zu den gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers – ohne Ausnahmen. Seit 2013 gilt dies auch für Kleinunternehmen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss ab dem ersten Mitarbeiter eine fortlaufende und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung im Betrieb vorliegen. Welches haftungsrechtliche Risiko Arbeitgeber und auch Führungskräfte eingehen, die keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegen haben, zeigt die Rechtssprechung. Im Arbeitsschutz ist es wie im Steuerrecht: Unkenntnis der Rechtsvorschriften schützt vor Strafe nicht. Nicht immer muss erst ein Arbeitsunfall passieren, bevor es für den Arbeitgeber richtig teuer werden kann. Die Betriebssicherheitsverordnung beispielsweise sieht bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung ein Bußgeld von 5.000 Euro vor.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Damit Unternehmen sich diesem Risiko nicht völlig aussetzen, gibt es riskoo. Über die Web-App können Arbeitgeber und Führungsverantwortliche eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen. Das Ergebnis sorgt für eine Arbeitsschutz-Compliance. Denn die Regelkonformität einzuhalten, kann zum laufenden Tagesgeschäft ein Kraftakt werden. Über 2.000 Vorschriften, berufsgenossenschaftliche und technische Regeln tangieren den Arbeitsalltag. 

riskoo ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die namensgleiche Online-Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und Unternehmensverantwortliche. Die Webanwendung kommt mittlerweile in Hunderten kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz.  



Leseranfragen:

Oliver Nöltner
noeltner(at)riskoo.de 
riskoo GmbH & Co. KG
Büro 0721 90 98 110-0
Postfach 210964, 76159 Karlsruhe
https://www.riskoo.de



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Bereitgestellt von Benutzer: riskoo
Datum: 08.01.2016 - 16:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1306340
Anzahl Zeichen: 4383

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Ansprechpartner: Oliver Nöltner
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Karlsruhe


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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.01.2015

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