PresseKat - Kleiner Beitrag, große Wirkung: Jobtour medical gewinnt Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015

Kleiner Beitrag, große Wirkung: Jobtour medical gewinnt Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015

ID: 1325325

Das Team um Jobtour medical Geschäftsführerin Mirjam Rienth durfte sich freuen, als sie im Oktober den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 in Düsseldorf entgegen nehmen konnten. Der Preis wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vergeben.

(firmenpresse) - Jobtour medical bietet medizinische Personaldienstleistung und entwickelt individuelle Lösungen durch Personalüberlassung sowie Personalvermittlung. Bei der Preisverleihung konnte sich das Unternehmen aus Baden-Baden gegen 196 Einreichungen behaupten und war am Ende einer von vier Preisträgern. Arbeitsschutz hat viele Gesichter: Technische und organisatorische Lösungen wurden in diesem Jahr in zwei Kategorien, jeweils bestehend aus kleinen und mittleren sowie großen Unternehmen, ausgezeichnet. Die Gewinner zeigten wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert werden können.

Zusammen mit Jobtour medical durfte sich auch das Team der riskoo GmbH & Co. KG aus Karlsruhe freuen. Die Gefährdungsbeurteilung von Jobtour medical, die ja ein elementarer Bestandteil im Arbeitsschutz darstellt, wurde mit gleichnamigen Web-App des Karlsruher Technologieunternehmen erstellt. „Mit riskoo war die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Leichtigkeit und hat mir bei der Ausarbeitung enorm viel Zeit gespart“, so Carola Fink, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Jobtour medical. „Zeitarbeit und medizinische Berufe sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz schon einzeln keine leichte Aufgabe, insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen. Die Kombination beider Fachbereiche ist für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt eine echte Herausforderung.“

„Wir freuen uns riesig mit Jobtour medical und sind natürlich auch ein klein bißchen Stolz“, so Oliver Nöltner, Geschäftsführer von riskoo. „Wenn man bedenkt, dass unsere Online-Gefährdungsbeurteilung noch nicht einmal das Einjährige feiert, aber einem unserer Anwender hilft den bedeutendsten Deutschen Arbeitsschutzpreis zu gewinnen. Dann haben wir alles richtig gemacht.“

Mit der Web-Anwendung riskoo können alle Unternehmen schnell und einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Über leicht verständliche Prüffragen, die von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Vorfeld ausgearbeitet wurden, ermitteln die Unternehmen die Konformität des Betriebs mit den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Die Web-Anwendung kommt mittlerweile in Hunderten kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

riskoo ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die namensgleiche Online-Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und Unternehmensverantwortliche. 



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Lochner
Projektmanagement & Marketing
Lise Meitner Straße 19
76275 Ettlingen
0172 – 72 435 73
lochner(at)ka-network.de



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Bereitgestellt von Benutzer: riskoo
Datum: 24.02.2016 - 18:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1325325
Anzahl Zeichen: 2734

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Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Anmerkungen:
Haben Sie gewusst, dass jeder Arbeitgeber eine Beurteilung über die Arbeitsbedingungen in seinem Unternehmen erstellen muss. Nein? Dann geht es Ihnen wie dem Großteil deutscher Unternehmer und ihren verantwortlichen Führungskräften. Eine Gefährdungsbeurteilung zählt wie die Steuererklärung zu den gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers – ohne Ausnahmen. Seit 2013 gilt dies auch für Kleinunternehmen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss ab dem ersten Mitarbeiter eine fortlaufende und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung im Betrieb vorliegen. Welches haftungsrechtliche Risiko Arbeitgeber und auch Führungskräfte eingehen, die keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegen haben, zeigt die Rechtssprechung. Im Arbeitsschutz ist es wie im Steuerrecht: Unkenntnis der Rechtsvorschriften schützt vor Strafe nicht. Nicht immer muss erst ein Arbeitsunfall passieren, bevor es für den Arbeitgeber richtig teuer werden kann. Die Betriebssicherheitsverordnung beispielsweise sieht bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung ein Bußgeld von 5.000 Euro vor.

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