(ots) - Eigenkapitalstärkung durch Emission einer
bedingten Pflichtwandelanleihe von bis zu 20 Mio. Euro
Die UmweltBank begibt eine bedingte Pflichtwandelanleihe
(englisch: Contingent Convertible Bond - kurz: CoCo-Bond). Das
Emissionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro soll zur weiteren
Stärkung des haftenden Eigenkapitals und damit als Grundlage für das
zukünftige Wachstum dienen. Die Verzinsung des Wertpapiers beträgt
2,85 % p.a. und ist zunächst vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Mai
2021 festgeschrieben. Die Zinszahlung ist gewinnabhängig und steht
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im freien Ermessen der
Emittentin. Nach Ablauf der ersten Zinsbindung erfolgt die Festlegung
eines marktgerechten Anschlusszinssatzes jeweils im fünfjährigen
Turnus.
Aktionären der UmweltBank steht in der Zeit vom 15. bis zum 29.
Januar 2016 ein vierzehntägiges bevorzugtes Recht zum gebührenfreien
Erwerb des CoCo-Bonds (WKN: A16 9GT / ISIN: DE000A169GT0) zu einem
Kurs von 100 % zu. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis berechtigen rechnerisch jeweils
69,228 UmweltBank-Aktien zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im
Nennwert von 250 Euro. Coco-Bonds zählen zum Kernkapital einer Bank
und stellen eine spezielle Form einer Wandelanleihe dar. Bei Eintritt
des sogenannten Auslöseereignisses erfolgt die automatische Wandlung
in Aktien der UmweltBank. Die Wertpapiere haben eine unbegrenzte
Laufzeit.
Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten
Bezugsrechte ohne Barentschädigung. Sofern nicht alle Anteilseigner
ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausüben, haben die Aktionäre
zunächst die Möglichkeit im Rahmen des Überbezugs weitere Anteile an
dem CoCo-Bond zu erwerben. Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein
Angebot an (semi-)professionelle Anleger und Privatanleger, wobei es
sich bei letzteren insbesondere um Genussrechtsinhaber und
Depotkunden der UmweltBank handelt. Für diese beträgt die
Mindestanlage 2.500 Euro.
Neben der jährlichen Thesaurierung eines Teils der Gewinne stärkte
die UmweltBank in der Vergangenheit ihr haftendes Eigenkapital vor
allem durch die Ausgabe von Genussrechten - letztmalig im Jahr 2011.
"Infolge der europaweiten Vereinheitlichung der
Eigenkapitalvorschriften für Banken konnten wir seitdem keine der bei
unseren Anlegern beliebten Genussrechte anbieten. Mit der
zwischenzeitlichen Umsetzung von Basel III und der Ende 2015 in Kraft
getretenen Aktienrechtsnovelle ist es uns nun möglich, den ersten
grünen CoCo-Bond als Nachfolgeangebot zu den Genussrechten zu
begeben", erklärt Vorstandssprecher Goran Basic.
Die Veröffentlichung des Bezugsangebotes sowie des
Wertpapierprospektes erfolgen unter www.umweltbank.de/cocobond2016
UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg
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