Biogasrat fordert faire Wettbewerbsbedingungen durch Ausschreibung
(firmenpresse) - Berlin, 13.01.2016. „Die heute von Bundesminister Gabriel den Ländern vorgestellte Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes muss der Bioenergiebranche die Chance geben, auch in Zukunft bedarfsorientiert und verlässlich grünen Strom und Wärme zu liefern!“ Das ist die Forderung von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V, zum heutigen Gespräch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den zuständigen Energieministern der Länder.
Damit das Ausbauziel von 100 MW pro Jahr für den Zubau von Biomasseanlagen erreicht werden kann, muss das EEG 2016 ein faires Ausschreibungsmodell für Strom aus Biomasse enthalten. Die klimafreundliche Erzeugung von Strom und Wärme in Biogas- und Biomethanaufbereitungsanlagen sind in den Augen des Biogasrat+ e. V. ein unverzichtbarer Bestandteil für den Erfolg der Energiewende. „Wir fordern Bundeswirtschaftsminister Gabriel daher auf, die Förderung von Biomasse im EEG 2016 im Rahmen eines technologiespezifischen Ausschreibungsverfahrens zu regeln“, so Hochi. Um den erreichten Beitrag von Biogas und Biomethan langfristig zu erhalten muss nach Ansicht des Biogasrat+ e. V. ein Ausschreibungsmodell für Strom aus Biomasse Bestandsanlagen, Erweiterungen von Bestandsanlagen und Neuanlagen gleichermaßen berücksichtigen.
In seinem Eckpunktepapier vom Dezember letzten Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium nochmals die gewünschte „Akteursvielfalt“ bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien betont. Zu dieser Akteursvielfalt gehören auch die klima- und umweltfreundlichen Biogas- und Biomethanauf-bereitungsanlagen, die heimische, erneuerbarer Energie zur Strom- und Wärmeproduktion flexibel und unabhängig von Wetterschwankungen garantieren. „Die Erzeugung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme aus Biomethan sind zeitlich und räumlich entkoppelt“, betont Hochi. „Für Biomethan steht das gut ausgebaute Gasnetz als „Grüner Speicher“ zur Verfügung und macht es damit zur idealen Backup-Lösung für die fluktuierenden erneuerbaren Energien aus Sonne oder Wind.“ Darüber hinaus verursache Biomethan keine zusätzlichen Kosten für Netzausbau und die Absicherung schwankender Energieerzeugung, dies müsse in einer ehrlichen Debatte um die Kosten der Energiewende berücksichtigt werden.
Erneuerbare Energie aus Biomasse muss im EEG 2016 die gleichen Ausschreibungschancen wie Wind- oder Photovoltaikanlagen erhalten. „Insbesondere Biomethan und Biogas leisten im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor einen entscheidenden Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen und bei der Flexibilisierung des Energiesystems. Dieser wichtige Beitrag muss weiter erhöht und gefestigt werden. Dafür brauchen wir Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen im EEG 2016, die der Bioenergiebranche ein wirtschaftliches Wachstum ermöglichen“, betont Hochi.
Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
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Dr. Karin Retzlaff
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