PresseKat - Winkelmeier-Becker: Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden

Winkelmeier-Becker: Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden

ID: 1308238

(ots) - Vorgehensmuster in der Silvesternacht offenbart
Handlungsbedarf

Im Zusammenhang mit den sexuellen Ãœbergriffen und
Eigentumsdelikten, die sich in der Silvesternacht in mehreren
deutschen Städten ereigneten, gibt es eine intensive Diskussion um
Verschärfungen im Strafrecht. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

"Derartige schlimme Taten dürfen sich weder so noch in anderen
Konstellationen wiederholen. Deshalb sehen wir weiteren
Handlungsbedarf und fordern den Justizminister auf:

- Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen
Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch
wenn es "nur" um Grapschen geht, ist das ein massiver und
traumatisierender Ãœbergriff, der durch nichts zu rechtfertigen
ist! Bundesminister Maas hat dies bisher abgelehnt, dabei darf
es nicht bleiben. Unabhängig davon werden wir Schutzlücken im
Sexualstrafrecht schließen, die allerdings nicht erst seit
Silvester auf der Agenda stehen und dort auch keine konkreten
Strafbarkeitslücken zur Folge haben.

- Die Tatvariante des "Antanzens" muss selbständig unter Strafe
gestellt werden. Wer so zum Diebstahl ansetzt, darf auch dann
nicht davon kommen, wenn der Angriff abgewehrt werden kann!
Leider wird das "Antanzen" in der Praxis teilweise als bloße
straflose Vorbereitungshandlung angesehen. Deshalb ist
Handlungsbedarf geboten.

- Wir brauchen eine bessere Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme von
Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung, auch wenn sie nicht
als Tatmittel eingesetzt werden. Die Handys können dann
anschließend unter Angabe der geprüften Personalien wieder
abgeholt werden. In Köln hätte dies bei der Ermittlung der Täter




sehr hilfreich sein können.

- Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge
heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie
bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann
macht sich derjenige strafbar, der an solchen Ãœbergriffen
teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag im Ãœbrigen nicht
sicher geklärt und bewiesen werden kann. Dies hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bisher
abgelehnt.

- Die Möglichkeit der Anordnung von Untersuchungshaft muss
erleichtert werden: Der Katalog der Straftaten, bei denen
Untersuchungshaft auch angeordnet werden kann, wenn kein
Haftgrund vorliegt, muss auf weitere schwere Straftaten
ausgeweitet werden- wie beispielsweise auf die Vergewaltigung
und auf schweren Raub.

- Es ist richtig, dass vor allem bei einigen typischen
Strafratbeständen die Ausweisung und Abschiebung erleichtert
werden sollen. Zu diesen Tatbeständen müssen auch Urkundsdelikte
gehören: Wer den Staat über seine Nationalität belügt, um
bessere Bleibechancen zu erschleichen, wer Meldepflichten umgeht
und unseren Staat nicht respektiert, darf kein Bleiberecht
bekommen."



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Datum: 14.01.2016 - 08:21 Uhr
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