(ots) - Heute wurde der Referentenentwurf der
Bundesregierung zur geplanten EEG-Reform bekannt. Die Novelle, die
das Bundeskabinett noch im Frühjahr verabschieden will, sieht vor,
die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017 auf ein
Ausschreibungssystem umzustellen. Betreiber neuer Wind- oder
Solaranlagen erhalten dann keine feste EEG-Vergütung mehr, sondern
müssen bei Auktionen mitbieten, um eine kostendeckende Förderung zu
erhalten. Den vorliegenden Gesetzesentwurf kommentiert Marcel
Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy:
"Die in der EEG-Novelle vorgesehenen Ausschreibungen für die
Förderung neuer Ökostrom-Anlagen machen die Energiewende ungerechter.
Kleine Akteure wie Bürgergesellschaften und Genossenschaften werden
im direkten Wettbewerb zu großen Konzernen und Projektierern
benachteiligt, weil sie die Kosten und Risiken von Ausschreibungen
nicht auf eine Vielzahl von Projekten verteilen können. Die
Bundesregierung erklärt im vorliegenden Gesetzesentwurf zwar, die
Vielfalt großer und kleiner Anbieter erhalten zu wollen, bleibt aber
eine konkrete Antwort darauf schuldig, wie die Bürgerenergie im
Ausschreibungssystem konkurrenzfähig bleiben soll. Dass bei aktuellen
Pilotausschreibungen für große Solaranlagen auch einige wenige
Genossenschaften einen Zuschlag erhalten haben, ist noch längst kein
Beweis, dass das Ausschreibungssystem beim Ausbau der Windenergie an
Land langfristig eine breite Akteurs-Vielfalt gewährleisten kann. Wir
fordern deshalb, die ersten Ausschreibungsrunden genauestens zu
evaluieren. Sollte sich herausstellen, dass das Ausschreibungssystem
dazu beiträgt, Bürgerenergie-Akteure aus dem Markt zu drängen, so
muss diese Reform unbedingt wieder rückgängig gemacht werden können."
Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
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