(ots) - Umwelthilfe fordert gemeinsame Recyclingziele für
getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle - Klare Regeln für
einen effektiven Vollzug nötig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die vom
Bundesumweltministerium vorgelegte Novelle der
Gewerbeabfallverordnung für verfehlt. Heute findet in Bonn die
Anhörung der beteiligten Kreise zum Verordnungsvorhaben statt. Aus
Sicht der DUH wird die Gewerbeabfallverordnung in seiner jetzigen
Form nicht zu einer signifikanten Steigerung des Recyclings von
Gewerbeabfällen führen. Hierzu wären klare rechtliche Vorgaben zum
Vollzug und gemeinsame Recyclingvorgaben für getrennt erfasste und
gemischte Gewerbeabfälle notwendig. Bislang wird nur ein geringer
Bruchteil gemischter Gewerbeabfälle recycelt. Insgesamt werden von
jährlich sechs Millionen Tonnen gemischt anfallenden Gewerbeabfällen
mehr als 90 Prozent verbrannt und nur knapp sieben Prozent recycelt.
Durch die Verfeuerung von Altpapier, Kunststoffen und anderen
werthaltigen Abfällen als Ersatzbrennstoff gehen wertvolle Ressourcen
verloren, die an anderer Stelle aufwändig erzeugt werden müssen.
"Kennzeichnend für die bisherige Entsorgungspraxis von
Gewerbeabfällen ist, dass gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten
werden. Um zu einem höheren Maß an Umweltschutz und
Ressourcenschonung zu kommen, ist vor allem ein funktionierender
Vollzug notwendig. Wirksame Sanktionsmechanismen und
Berichtspflichten, etwa bei der Inanspruchnahme von
Ausnahmetatbeständen zur Getrennterfassungs- oder Sortierpflicht
fehlen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Für Gewerbeabfälle gilt eine Getrennterfassungs- oder
Sortierpflicht, von der jedoch Ausnahmen in Anspruch genommen werden
können. Bislang ist geplant, dass Abfallerzeuger Unterlagen zur
Befreiung von gesetzlichen Pflichten erst auf Verlangen der Behörden
vorlegen müssen. Aus Sicht der DUH ist dies eine Einladung zur
Nichteinhaltung der Gewerbeabfallverordnung. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation fordert daher, dass Abfallerzeuger
zukünftig unaufgefordert und verpflichtend Nachweise bei den
zuständigen Behörden hinterlegen müssen, wenn sie von
Ausnahmeregelungen Gebrauch machen möchten.
Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie findet
keinerlei Berücksichtigung im aktuellen Entwurf der Verordnung. Aus
ökologischer Sicht ist es jedoch dringend notwendig der Vermeidung
von Müll Vorrang zu geben. Abfälle dürfen nicht als gegeben
hingenommen werden, sondern es sind Regeln notwendig, die zu einem
kleineren Abfallaufkommen führen und die Umwelt effektiv entlasten.
"In der Novelle der Gewerbeabfallverordnung werden vor allem
gemischte Gewerbeabfälle betrachtet. Das ist kontraproduktiv, denn
eine korrekte Getrennterfassung von Wertstoffen hat einen erheblichen
Einfluss auf die Qualität des gemischten restlichen Abfalls. Die
Getrennterfassung von Gewerbeabfällen und die Sortierung sowie das
Recycling von Gemischtabfällen bedingen einander, weshalb
Recyclingquoten auch beide Abfallströme einbeziehen sollten", fordert
der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die detaillierte Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zur
Novelle der Gewerbeabfallverordnung kann unter
http://l.duh.de/p260116 nachgelesen werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de
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