PresseKat - Jedes Unternehmen ist lt. ArbSchG verpflichtet elektrische Betriebsmittel prüfen zu lassen

Jedes Unternehmen ist lt. ArbSchG verpflichtet elektrische Betriebsmittel prüfen zu lassen

ID: 1313007

Die E+Service+Check GmbH prüft elektrische Betriebsmittel rechtssicher nach der neuen BetrSichV 2015

(firmenpresse) - Unternehmer die die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 in Auftrag geben, entscheiden sich für einen professionellen E-Check der die BGV A3 Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel ersetzt. Es empfiehlt sich, für alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel im Unternehmen eine DGUV 3 Prüfung durchführen zu lassen und sich für die DGUV 3- 4 direkt anzufragen.



Um eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu beauftragen, ist eine Online Anmeldung zur DGUV 3 - 4 ausreichend und führt zu einem umgehenden Termin, den ein Spezialist vor Ort für die DGUV 3 Prüfung wahrnehmen wird. In einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel wird in Erfahrung gebracht, ob die Funktionalität und Sicherheit der DGUV 3 - 4 entsprechen und die DGUV 3 Prüfung somit zu einem positiven Ergebnis mit rechtssicherer Bescheinigung führt. Die Zertifizierung aus einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel dient auch als Nachweis bei der Versicherung und ist durch die Rechtssicherheit einer DGUV 3 Prüfung optimal für den Abschluss von Versicherungen für elektrische Geräte in der Firma. Jeder Unternehmer sollte mit einer DGUV 3 - 4 die Sicherheit und Funktionalität seiner Elektrik einer fachkundigen Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel unterziehen lassen.



Die DGUV 3 Prüfung, auch unter dem Namen DGUV Vorschrift 3 bekannt, orientiert sich in der Durchführung zur DGUV 3 - 4 an den hohen Standards der Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel. In einer DGUV Vorschrift 3 DGUV 3 Prüfung werden Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt und Risiken mit der Elektrik ausgeschlossen.



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Datum: 26.01.2016 - 12:30 Uhr
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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