PresseKat - KN: Kieler Nachrichten: Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere

KN: Kieler Nachrichten:
Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei
KORREKTUR: Funktion Bauchrowitz ergänzt

ID: 1314121

(ots) - Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige
Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang Oktober 2015
darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche
Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie
Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich
zu verfolgen. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, über
das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) berichten. Am 7.
Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von
Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des
Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren
rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen". Es wird
festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der
polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die
nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es
sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale
Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl
erforderlich seien. Solange es keine landesweite Regelung gebe,
richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es
wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder
erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der
Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann
nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie
Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus". Es sei denn,
ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den
Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei "höherwertigen Straftaten
(Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des
Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten.




Polizei-Erlass in Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne
Ausweispapiere straffrei Die Führung der Polizeidirektion Kiel und
hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel haben sich Anfang
Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder
behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten"
wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht
strafrechtlich zu verfolgen. Das geht aus einem internen
Polizeiprotokoll vor, über das die "Kieler Nachrichten"
(Donnerstagsausgabe) berichten. Am 7. Oktober gab es dem Papier
zufolge eine "gemeinsame Erörterung" von Polizeidirektion Kiel und
Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich
auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht
eindeutig feststehen". Es wird festgestellt, dass es bereits zu
diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei
straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines
Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei "regelmäßig
problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei
einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich
seien. Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich
"vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein
Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung
scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen
Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)"
bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung
"regelmäßig aus". Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe
es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei
"höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und
besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft zu halten. Der Leiter der Polizeidirektion Kiel,
Thomas Bauchrowitz, werde eine Initiative für eine landesweite
Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es
weiter. Ein Ministeriumssprecher lehnte am Mittwoch Abend jeden
Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch
Bauchrowitz' Behörde beantwortete eine Anfrage nicht. Der
Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann
Rehr, äußerte sich bestürzt. "Diese Weisung ist die Resignation des
Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier
ausgesetzt wird."



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Datum: 28.01.2016 - 11:40 Uhr
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