(ots) - Ermessensspielraum für nationale Verwaltungen
notwendig
Die Europäische Kommission verschärft die Sanktionen bei der
EU-Agrarförderung. Dazu erklären die Obfrau der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Katharina Landgraf, und der zuständige Berichterstatter Hermann
Färber:
"Die Europäische Kommission hat darauf hingewiesen, dass
wiederholte Bagatell-Verstöße verschärft bestraft werden sollen. Für
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt dies zu unverhältnismäßig hohen
Sanktionen, über die die Landwirte zu recht enttäuscht sind.
Beispielsweise werden nun auch geringfügige Verstöße, die innerhalb
von drei Jahren wiederholt auftreten, wie die verspätete Meldung der
Geburt eines Tieres, mit erheblichen finanziellen Strafen belegt.
Seit Monaten wird in Brüssel über Vereinfachungen bei den
bürokratischen Auswüchsen der letzten Agrarreform debattiert, und die
erste konkrete, für die Landwirte fühlbare Konsequenz ist eine
weitere Verschärfung.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass entgegengesetzte
Signale notwendig sind. Eine schnell umsetzbare Möglichkeit wäre es,
den nationalen Behörden einen realistischen Ermessensspielraum bei
den Kontrollen einzuräumen. Derzeit müssen diese Kontrollen mit
exzessiver Genauigkeit durchgeführt werden. Es ist aber niemandem zu
erklären, dass auf den Quadratmeter genau geprüft werden muss, ob
etwa die Fläche rund um einen Obstbaum korrekt gemäht worden ist.
Nach Angaben des Europäischen Parlaments kosten die Kontrollen und
Beratungsleistungen der EU und der Mitgliedsstaaten rund vier
Milliarden Euro jährlich. Dies ist ein Vielfaches dessen, was die
zurückgeforderten Direktzahlungen einsparen. Daran wird deutlich,
dass mit einem praktikablen Ermessensspielraum ein erhebliches
Einsparpotential für die Kontrollbehörden realisiert werden könnte.
Für die Landwirte wäre dies zudem ein positives Signal und eine
tatsächliche Vereinfachung."
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