(ots) - Die Polizeiführung in Kiel und hochrangige
Vertreter der Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein sollen sich
laut Medienberichten bereits im Oktober 2015 darauf verständigt
haben, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung
bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und
Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. "Das
ist eine Kapitulation des Rechtsstaats", so Dr. Florian Herrmann,
innenpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.
"Selbstverständlich müssen wir jede Art von Straftat verfolgen."
"In Bayern existiert so eine Regelung nicht", erklärt Herrmann
weiter. "Unsere Gesetze in Deutschland kennen nicht zweierlei Maß."
Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip grundsätzlich zur Aufnahme
strafrechtlicher Ermittlungen verpflichtet. Dies werde durch die
Leitlinie in Schleswig-Holstein gezielt ausgesetzt.
Erst vor kurzem war auch bekannt geworden, dass in
Schleswig-Holstein bei Schleusungskriminalität und illegaler Einreise
nur eingeschränkt oder gar nicht ermittelt werde. "Zu kostenintensiv
oder geringe Erfolgsaussichten, da die Täter schwer zu identifizieren
sind, dürfen keine Ausreden für Ermittlungen sein", sagt Herrmann.
Die Aufklärung von Straftaten könne in Deutschland aufgrund des
enormen Flüchtlingszuzugs nicht einfach massiv eingeschränkt werden.
Auch die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag hatte
gefordert, "Bagatelldelikte", wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder
Schwarzfahren nicht mehr zu ahnden. Die Landtags-CSU lehnte einen
diesbezüglichen Antrag gestern ab. "Die Bevölkerung hat kein
Verständnis dafür, dass wegen der großen Zahl von Flüchtlingen
plötzlich Ladendiebstahl oder Schwarzfahren legalisiert werden
sollen. Wer solch unsinnige Vorschläge macht, treibt die Menschen in
die Arme rechter Gruppierungen."
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