(ots) - Jugendschutz an aktuelle Entwicklungen anpassen
Am gestrigen Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums
elektronischer Zigaretten und Shishas verabschiedet. Dazu erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild
Heil:
"Die beschlossene Gesetzesänderung regelt das Abgabeverbot der
nikotinhaltigen Erzeugnisse - die sogenannten Liquids - und der
entsprechenden Behältnisse an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Es wurde Zeit, die Regelungen zum Jugendschutz auch auf elektronische
Zigaretten und Shishas auszuweiten. Diese Produkte verfügen aufgrund
ihrer Inhaltsstoffe über ähnliche Risiken für physische
Abhängigkeiten und die körperliche Gesundheit wie klassische
Tabakzigaretten. Die Gefahren dieser neuen Produkte werden in der
Öffentlichkeit oft unterschätzt oder verharmlost. Aufgrund der
teilweise sehr geringen Preise und süßen Aromen sind sie für Kinder
und Jugendliche besonders interessant. Die Entwicklungen in den
letzten Jahren weisen einen klaren Handlungsbedarf auf. Studien
zeigen, dass bereits 20 Prozent der Personen zwischen 12 und 17
Jahren Erfahrungen mit elektronischen Shishas gemacht haben.
Wir haben hier konsequent gehandelt und im Sinne des Schutzes vor
Gesundheitsrisiken und beginnender Nikotinabhängigkeit entschieden.
Die Unionsfraktion begrüßt, dass wir diesen Schritt getan haben und
so unserem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
nachkommen. "
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