(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in
seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten
entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten
nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist
nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende
Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte
gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland
reformbedürftig.
Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV)
kommentiert das Urteil:
"Heute bewahrheitet sich erneut, dass der Glücksspielstaatsvertrag
gegen europäisches Recht verstößt. Es reicht nun nicht mehr aus, wie
in den vergangenen Jahren an gescheiterten Konzepten herumzudoktern.
Es ist nun an der Zeit für eine grundlegende Reform der
Glücksspielregulierung der Bundesländer."
Es ist bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der
Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren
bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht
und der Glücksspielstaaatsvertrag 2010 vom EuGH in wesentlichen
Teilen für rechtswidrig erklärt worden.
Der EuGH führt in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung
aus:
"Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die
Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen
Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben
hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass
keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen
Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des
Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat."
Hintergrund in dem Verfahren ist der Versuch der zuständigen
bayerischen Behörden, eine grenzüberschreitend tätige Vermittlerin
von Sportwetten wegen fehlender deutscher Erlaubnis strafrechtlich zu
belangen. Das Amtsgericht Sonthofen hatte jedoch erhebliche Zweifel,
ob der zugrundeliegende Glücksspielstaatsvertrag und das auf einer
Experimentierklausel beruhende Erlaubnisverfahren für Sportwetten,
das mittlerweile auch von deutschen Gerichten gestoppt wurde, mit dem
Unionsrecht konform sei. Das Amtsgericht Sonthofen legte dem EuGH
mehrere Fragen zur richtigen Auslegung und Anwendung des Unionsrecht
vor.
Mathias Dahms ergänzt:
"Ein bloßes Anheben der Anzahl der Sportwettenkonzessionen wird
nicht die grundlegenden Konstruktionsfehler des Staatsvertrags
heilen. Stattdessen müssen wir in Deutschland konstruktiv über eine
umfassende Neuregelung der Materie diskutieren."
Der DSWV fordert daher im Rahmen einer umfassenden Neuregelung
hohe qualitative anstatt quantitativer Marktzugangsbeschränkungen
einzuführen. Zudem müssen die Zuständigkeiten der Länder in der
Regulierung und im Vollzug neu geregelt werden. Die Idee einer
unabhängigen Landesanstalt unterstützt der DSWV ausdrücklich.
Ãœber den Deutschen Sportwettenverband
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
der Verband als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für
Politik, Sport und Medien.
Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in
EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung
auch für den deutschen Markt an. Die meisten Mitglieder sind auch als
Sponsoren im Profisport aktiv.
Pressekontakt:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
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