(ots) - Zur heutigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Ince (Rs. C 336-14) erklärt
Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto
GmbH Baden-Württemberg: "Glücksspiel ist kein Gut wie jedes andere,
sondern mit speziellen Gefahren verbunden. Der Europäische
Gerichtshof hat deshalb in der Vergangenheit immer wieder betont,
dass die Nationalstaaten ihren Glücksspielsektor eigenständig
gestalten dürfen. Der EuGH stellt in seinem Urteil klar, dass die
Folge einer Unvereinbarkeit einer innerdeutschen Regelung nicht sein
kann, "dass der betroffene Mitgliedstaat, wenn er eine
Liberalisierung des Glücksspielmarkts mit dem von ihm angestrebten
Niveau des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung nicht für
vereinbar hält, zu einer derartigen Liberalisierung verpflichtet
wäre." Diese auf EU-Ebene seit jeher existierende Leitlinie setzt
sich mit dem heutigen Urteil fort. Ich werte die Entscheidung als
klare Bestätigung für den geänderten Glücksspielstaatsvertrag der
Bundesländer."
Für den deutschen Sportwetten-Sektor bedeute dies laut
Caspers-Merk: "Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag wird seitens
des EuGH nicht beanstandet. Es geht um die Ãœbergangszeit zwischen
altem und bestehendem Glücksspielstaatsvertrag. Die Überprüfung der
Rechtmäßigkeit des Konzessionsverfahrens überlässt der EuGH weiterhin
den nationalen Gerichten. Auch ist deutlich, dass sich dieses Urteil
nur auf das terrestrische Angebot von Sportwetten in Deutschland
bezieht. Ein Freibrief für die illegalen Sportwettenangebote der
Anbieter mit Sitz in zum Beispiel Gibraltar oder Malta im Internet
ist das nicht. Nur wenn die gesetzlichen Regeln jetzt effizient
durchgesetzt werden, ist der Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz
zu garantieren."
http://ots.de/2gntG
Pressekontakt:
Mathias Yagmur, Unternehmenssprecher, Tel.: 0711 - 81 000 117,
E-Mail: mathias.yagmur(at)lotto-bw.de