PresseKat - Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig? / Care-Energy liegt scheinbar mit deren Rechtsansich

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig? / Care-Energy liegt scheinbar mit deren Rechtsansichten richtig, wie ein renommierter deutscher Rechtswissenschaftler nun bestätigt

ID: 1317336

(ots) - Wie man sich auf dem Rücken der Energiewende die
Taschen füllen kann

Auf in die Energie-Branche, Richtung Spitze ... dort, wo die Luft
dünn, die Scheine dafür groß sind!

Wer sitzt denn an der Spitze der deutschen Energie-Branche und
dreht nach Belieben an Stellschrauben, wenn das Konto mal wieder nach
Input schreit? Die Bundesnetzagentur gedeckt durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit ihren vier
Ãœbertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW
und den regionalen Verteil-Netzbetreibern - dem Strommonopol, die im
Gleichklang Jahr für Jahr die Köpfe zusammenstecken, um die Höhe der
EEG-Umlage und der Netznutzungskosten (wie die öffentlich rechtlichen
Fernsehanstalten schon berichteten) zu bestimmen - zum Nachteil des
Konsumenten, denn die haben keine Wahl, sie müssen Strom beziehen, da
sie sonst nicht mehr am modernen Leben teilhaben können.

Nach dem vorliegenden Gutachten eines renommierten deutschen
Rechtwissenschaftlers, wird nun die bisherige Auffassung von
Care-Energy in Sachen EEG bestätigt.

Demzufolge ist das Erneuerbare Enerien Gesetz und die EEG-Umlage

- eine Steuer, kein Preisregulierungs-Instrument und somit
rechtswidrig

- nicht-deutsche Grünstrom-Lieferanten diskriminierend und somit
europarechtswidrig

- auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, da ohne
Amortisationsklausel; das heißt, dass das Geld, dass wir
Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen als
Einspeisevergütung bezahlen weiterfließt, selbst wenn dessen
Investition schon längst getilgt ist.

- eine Abgabe, die einigen Geld en masse auf die Konten spült,
ihren gesetzlich verankerten Zweck jedoch nicht einmal
ansatzweise erfüllt. Hat das EEG auf den Gesamtausstoß von




Treibhausgasen doch keinerlei Auswirkungen und verfehlt damit
das erklärte Ziel, im Sinne des Klimaschutzes wirksam zu sein.

- und noch vieles mehr, dass es jedoch nicht besser macht, sondern
eine Reihe von weiteren Gesetzesverstößen manifestiert.

Noch im Februar 2016 wird der renommierte Verfasser dieses
Gutachtens in Form einer Presskonferenz in Berlin vor die
Öffentlichkeit treten und das Gutachten vorstellen.



Pressekontakt:
Dkfm Marc März
Care-Energy Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
T.: 0151 422 60 332
marc.maerz(at)care-energy.de


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Datum: 04.02.2016 - 15:35 Uhr
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