Die Midas Mittelstandsfonds fordern Auseinandersetzungsguthaben gekündigter Beteiligungen von ehemaligen Anlegern zurück
(firmenpresse) - München, Berlin, 04.02.2016 – In den letzten Wochen erhielten viele ehemalige Anleger der Midas Mittelstandsfonds unangenehme Post von den Fondsgesellschaften. Forderungsschreiben, die gut 60% des ausgezahlten Auseinandersetzungsguthabens zurück forderten, riefen Verwunderung und Unverständnis bei den ehemaligen Anlegern hervor.
Die Midas Mittelstandsfonds investierten direkt oder indirekt in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Die Investitionen sollten durch öffentliche Garantien zu 70-80 % abgesichert sein, was sich später als falsch herausstellte. Auch die versprochenen Renditen von bis zu 15% realisierten sich nicht. Tatsächlich erlitten die Anleger erhebliche Verluste.
2011 wurde die Midas-Gruppe sodann von der S&K-Gruppe übernommen, deren Verantwortliche derzeit in Untersuchungshaft sitzen. Die Geschäftsführung der Midas Mittelstandsfonds stellte verschiedenen Unternehmen der S&K-Gruppe bis Mitte 2012 erhebliche Darlehen in einer Gesamthöhe von über EUR 24 Mio. aus den liquiden Mitteln der Midas-Mittelstandsfonds zur Verfügung.
Anleger, die ihre Beteiligung vor dem Skandal um S&K kündigten, erhielten 93 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück, wobei die Midas Geschäftsführung bis Ende 2012 die S&K Darlehen als werthaltig bewertete. Erst 2013 wurde im Rahmen der Insolvenz der S&K Gruppe bekannt, dass keine dieser Darlehen werthaltig abgesichert und die Darlehen somit wertlos waren.
Nunmehr argumentiert die Geschäftsführung von Midas, dass die S&K Darlehen bereits vor 2013 wertlos gewesen seien und somit die Auseinandersetzungsguthaben der Jahre 2011 und 2012 auf der Grundlage falscher Darlehensbewertungen erstellt und um etwa 60% zu hoch gewesen seien.
Betroffene Anleger sollten nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht den Forderungen der Fondsgesellschaften nachkommen, da erst nach rechtlicher Würdigung festgestellt werden kann, ob die Forderungen begründet sind.
Betroffene Anleger, die nicht auf das Forderungsschreiben der Fondsgesellschaften reagiert haben und auch nicht auf den Verjährungsverzicht eingegangen sind, müssen jedoch mit der Zustellung eines Mahnbescheides rechnen. Sobald sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten sie umgehend einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufsuchen, da nur zwei Wochen für einen Widerspruch zur Verfügung stehen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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