(ots) - Das internationale Kinderhilfswerk terre des
hommes appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das
Recht auf Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder nicht
einzuschränken. »Eine Aussetzung des Familiennachzuges für
Flüchtlingskinder wäre ein schwerer Verstoß gegen das Kindeswohl
gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Deren Schutzbestimmungen dürfen
nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden«, erklärte Albert
Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Wir appellieren
an die Abgeordneten des Bundestages, dem Asylpaket II in der
eingebrachten Form nicht zuzustimmen.«
Die Zusammenführung von Familien schafft für Kinder Sicherheit und
hilft ihnen, ihre schlimmen Erlebnisse von Krieg und Flucht zu
verarbeiten. »Den Kindern und damit den Schwächsten der Gesellschaft
diese Form von Geborgenheit nehmen zu wollen, ist ein zynischer und
einem Land wie Deutschland unwürdiger Angriff auf die Menschenrechte
von Kindern«, so Albert Recknagel. Zudem ist der Familiennachzug
entgegen verbreiteten Vorurteilen kein Massenphänomen, sondern betraf
im letzten Jahr lediglich 442 Kinder.
terre des hommes schützt und betreut gemeinsam mit den
europäischen terre des hommes-Schwesterorganisationen weltweit
400.000 Flüchtlingskinder, etwa im Nahen und Mittleren Osten und in
Aufnahmelagern in Sizilien. In Deutschland fördert terre des hommes
psychosoziale Hilfen in Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge und finanziert Traumatherapien sowie
Sprachkurse und Integrationshilfe in Schulen und Kindergärten.
Darüber hinaus sind in 30 Städten und Gemeinden ehrenamtliche terre
des hommes-Mitglieder aktiv in der Flüchtlingshilfe, so zum Beispiel
in Berlin, Hamburg, Hagen, Aachen, München, Weiden, Oberhausen,
Siegen, Dortmund und Bremen.
Für Rückfragen und Interviews:
Wolf-Christian Ramm,
Telefon 05 41 / 71 01-158,
E-Mail c.ramm(at)tdh.de