(firmenpresse) -
In Deutschland gilt die Trennung von Kirche und Staat. Diese Trennung gab den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht, das sich auch die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse auswirkt. Im Januar 2016 hat die katholische Kirche das für sie geltende Arbeitsrecht reformiert. Die katholische Kirche ein Arbeitgeber, der allein in der Caritas mehr als 590.000 Menschen hauptamtlich beschäftigt. Gemäß ihrem Glauben kann die katholische Kirche von ihren Mitarbeitern bestimmte Vorstellungen bezüglich Glaube und Moral ebenso erwarten wie Loyalität.
Bisher gab es für Mitarbeiter Probleme, wenn sie nach einer Scheidung eine neue Ehe eingingen oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebten. Beides geht mit dem katholischen Glauben nicht konform und schnell sprach die katholische Kirche als Arbeitgeber Kündigungen aus. Dies soll sich nach dem Willen der Diözesen ändern. Auch ist die katholische Kirche bereit, die Gewerkschaften mehr im Bereich des Zustandekommens der Arbeitsbedingungen mit ins Boot zu holen. Sie sollen zu den kirchlichen Einrichtungen einen einfacheren Zugang erlangen.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist oder war etwas komplizierter als das Arbeitsrecht der freien Wirtschaft. Das hängt mit dem Glauben zusammen, der bei Kirchen, besonders bei der katholischen Kirche eine große Rolle spielt. Mitarbeiter, die sich über die einzelnen Punkte des Arbeitsvertrags nicht sicher sind oder diese nicht vollständig verstehen, sollten sich Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.
Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt sich auch im kirchlichen Arbeitsrecht beider Konfessionen aus. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen, die das kirchliche Arbeitsrecht aufwirft. Dabei berücksichtigt er neben dem "weltlichen" Arbeitsrecht ganz besonders das Kirchenarbeitsrecht.