(firmenpresse) - Berlin, 09.02.2016. Was genau zahle ich eigentlich in die Rentenkasse? Und was bekomme ich am Ende für eine Rente dabei raus?
Der Pflichtbeitrag, den man als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, findet man entsprechend auf der Gehaltsabrechnung und diesen Beitrag zahlt ihr Arbeitgeber ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn also beispielsweise 500,- Euro auf Ihrem Lohnzettel stehen, bekommt die Rentenversicherung 1000,- Euro, jeweils 500,- Euro von Ihnen und 500,- Euro von Ihrem Arbeitgeber. Wie hoch Ihre Rente letztendlich wird, hängt von mehreren Faktoren ab, welche auch in die gesetzlich festgelegte Rentenformel einfließen.
Als ersten Faktor sind hier die Entgeltpunkte zu nennen. Sie spiegeln das Verhältnis zwischen Ihrem Gehalt und dem Durchschnittseinkommen wieder. Verdienen Sie demnach immer genau so viel wie der Durchschnitt, sammeln Sie genau einen Entgeltpunkt pro Arbeitsjahr. Verdienen Sie doppelt so viel, gäbe es zwei Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor, welcher genau bei 1 liegt, spielt als nächstes eine Rolle. Diesen Zugangsfaktor erhalten Sie, wenn Sie bis zu Ihrem gesetzlich festgelegten Rentenalter arbeiten. Arbeiten Sie länger, erhöht sich der Wert und auch Ihre Rente. Der Rentenartfaktor jedoch ist nie höher als 1, denn er gilt für die Altersrente, aber auch für die Berufsunfähigkeit. Bei den unterschiedlichen Witwen- und Waisenrenten liegt der Faktor unter 1.
Sind Sie am Ende Ihres Berufslebens werden Ihre Entgeltpunkte und die anderen Faktoren mit dem Rentenwert, der aktuell bei knapp 30 Euro liegt und im Osten etwas niedriger ist, multipliziert. Wachsen die Löhne, wächst auch der Rentenwert. Dann gibt es noch seit 2005 den Nachhaltigkeitsfaktor, welcher das Verhältnis von Arbeitnehmern und Rentnern wiederspiegelt. Zusammenfassend können wir also festhalten, dass die Höhe Ihrer Rente von der Höhe Ihres Gehalts, der Anzahl Ihrer Arbeitsjahre, der Entwicklung des Lohnniveaus und dem Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern abhängt. Vergessen Sie auch nicht, dass die Inflation noch den tatsächlichen Wert beeinflusst. Kann man das alles planen bzw. vorhersehen?
Dem stellvertretenden Vorsitzenden des DUK Versorgungswerkes e.V., Ulrich J. Pfaffelhuber, zeigten diese eng voneinander abhängigen Faktoren und die Eingriffe des Gesetzgebers bereits vor 20 Jahren, dass eine zusätzliche Vorsorge unerlässlich ist. Die Zahl der Mitarbeiter, die über den DUK e.V. für eine Betriebsrente ansparen, steigt seit dem tagtäglich an. Das Versorgungswerk beobachtet heute verstärkt, dass auch noch kurz vor Rentenantritt die Beiträge verdoppelt oder gar verdreifacht werden. Stellen Sie nicht erst kurz vor Ihrem Dienstaustritt fest, dass Ihre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen wird - sorgen Sie jetzt vor!
Der DUK Versorgungswerk e.V. ist ein branchenspezifisches Versorgungswerk, das unter der Mitwirkung von Geschäftsführern und Direktoren von Krankenhäusern sowie deren Belegschaftsvertretern, betriebliche Altersvorsorge betreut, die speziell den Bedürfnissen und Gegebenheiten der Krankenhaussituation in Deutschland Rechnung trägt.
Ein breit gefächertes Versorgungsangebot und eine erstklassige Mitgliederbetreuung haben den DUK zu einer deutschlandweiten führenden Organisation der Altersvorsorge gemacht. Mit mehr als 950 Mitgliedern zählt der 1994 gegründete Dachverband im Bereich Heilwesen zu den größten privaten Versorgungswerken Deutschlands. Der DUK bietet seinen Mitgliedern ein vielseitiges Versorgungsportfolio bestehend aus Altersvorsorge, Pflegeleistung, Hinterbliebenenversorgung, Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit in Form der Beitragsbefreiung und/oder Rente. Mit einem Team von über 60 Mitarbeitern in Würzburg und Berlin folgt der DUK der Überzeugung, dass betriebliche Altersvorsorge der effektivste Weg ist, um Altersarmut zu vermeiden. Einen Überblick über das von DUK angebotene Versorgungsportfolio finden Interessenten unter: www.duk.de