(ots) - Die Krankenkasse DAK verweigert
pflegebedürftigen Menschen in Brandenburg derzeit medizinisch
notwendige längerfristige Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) aufmerksam, dessen Mitglieder zahlreiche betroffene
Patienten versorgen. Stellt ein Hausarzt eine Verordnung häuslicher
Krankenpflege zur Unterstützung seiner Behandlung aus, wird diese
pauschal und ohne Angabe eines Grundes durch Sachbearbeiter der Kasse
gekürzt und zeitlich befristet.
"Laut Gesetz entscheidet der Arzt über Inhalt, Umfang und Dauer
der Behandlung und diese unterstützende Maßnahmen. Die Krankenkasse
ist nicht befugt, hier einzugreifen; sie kann in Einzelfällen den
Medizinischen Dienst mit der Überprüfung beauftragen", kritisiert die
brandenburgische bpa-Landesvorsitzende Ellen Fährmann. "Hält der Arzt
eine entsprechende Leistung längerfristig für notwendig, weil er den
Patienten kennt und seinen Behandlungspflegebedarf einschätzen kann,
hat die Krankenkasse dies zu akzeptieren oder den Rechtsweg
einzuhalten." Die DAK bewilligt aber derzeit Leistungen, die vom
Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden,
grundsätzlich nur noch für einen Monat. Anschließend fordert sie eine
erneute Verordnung. "Diese Verkürzung ist eine finanzielle und
zeitliche Belastung für die Betroffenen, da sie immer wieder, auch
bei chronischen Dauererkrankungen, zum Arzt gehen müssen, um eine
Folgeverordnung zu erbitten. Obendrein kommen dann auch noch
mehrfache Zuzahlungen auf die Patienten zu", erklärt Fährmann.
Der bpa fordert die DAK auf, diese rechtlich unzulässige pauschale
Leistungsverkürzung ihrer Versicherten umgehend zu beenden und
ärztliche Verordnungen samt der verordneten Laufzeiten anzuerkennen.
"Hier trifft es Menschen, die sich nicht gut wehren können. Wer
langfristig auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, möchte nicht
ständig unnötige Termine beim Arzt wahrnehmen oder sich mit der
Krankenkasse herumstreiten müssen."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon rund
300 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Sabrina Weiss, bpa-Landesreferentin Brandenburg,
Tel.: 030/338 47 52 50, www.bpa.de