PresseKat - Ärger mit Urlaubsscheinen - "Ab-in-den-Urlaub" abgemahnt

Ärger mit Urlaubsscheinen - "Ab-in-den-Urlaub" abgemahnt

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(ots) - Für betroffene Urlauber kam der Ärger nach der
Reise. Das Reiseportal "Ab-in-den-Urlaub" hatte ihnen bei der Buchung
einen Geldgutschein versprochen, der dann spätestens 28 Tage nach der
Reise ausgezahlt werden sollte. Tatsächlich aber warten immer noch
viele Kunden auf die Auszahlung des Geldes.

Hinter "Ab-in-den-Urlaub" steckt Unister, ein Unternehmen aus
Leipzig, das auch für Internetseiten wie "Fluege.de" oder "Reisen.de"
verantwortlich ist. Verbraucherschützer kritisieren das Verhalten der
Firma seit langem als irreführend. Im Zuge der Recherchen des
Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins "Markt" im NDR Fernsehen, des
Radiosenders NDR Info und von NDR.de hat die Wettbewerbszentrale das
Unternehmen nun abgemahnt.

Die Gutscheine kommen entweder per Post oder werden online
angeboten. Auf ihnen steht ein Code, bei einer Buchung lockt ein
Geldgeschenk - mal 50, mal 100 Euro. Außerdem sind auf dem
Reiseportal auch Geschenkgutscheine im Angebot, die der Kunde bereits
im Voraus bezahlt. Auch diese konnten in einigen Fällen nicht
innerhalb der versprochenen Frist eingelöst werden.

Mittlerweile liegen der Wettbewerbszentrale allerdings massive
Beschwerden von Verbrauchern vor, die auch nach Ablauf der Frist von
vier Wochen ihr Geld noch nicht erhalten haben. Nach Ansicht der
Wettbewerbshüter haben durch diese Praxis nicht allein Verbraucher
Nachteile. Vielmehr seien auch konkurrierende Anbieter benachteiligt,
da die Kunden durch irreführende Gutscheinwerbung von anderen
Reiseportalen weggelockt würden. Diese Praxis sei deshalb
wettbewerbswidrig.

Die im Zuge der Recherchen des NDR ausgesprochene Abmahnung
fordert nun: "Ab-in-den-Urlaub" muss die Werbung mit den Gutscheinen
einstellen oder darf nicht mehr behaupten, dass das Geld innerhalb
von 28 Tagen erstattet wird. Das Unternehmen selbst kommentiert die




Kritik an der Auszahlungspraxis gegenüber dem NDR so: "... die
Auszahlung der Gutscheine (ist) ein komplexer manueller Prozess. Eine
pünktliche Auszahlung kann nur unter dem Vorbehalt der korrekten
Eingabe der Bankverbindungen sowie eines korrekten Gutscheincodes
erfolgen."

Die Wettbewerbszentrale hat Unister eine Frist bis Anfang März
gesetzt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Verbraucherschützer
raten Kunden, die immer noch auf die Rückerstattung ihres Gutscheins
warten, das Geld weiterhin einzufordern - notfalls mit einem Anwalt.

Mehr dazu am Montag, 22. Februar, um 20.15 Uhr in der Sendung
"Markt" im NDR Fernsehen. Im Internet: www.ndr.de/markt.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Pleßmann
Tel: 040-4156-2333



http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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Datum: 22.02.2016 - 04:30 Uhr
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