(ots) - Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger
(SPD) hat mit einem Erlass an die Bezirksregierungen die Erstattung
der Flüchtlingskosten an die Kommunen nachgebessert. Die Städte
dürfen demnach zehn Prozent mehr Landeshilfe in ihren Haushalten
einplanen als ursprünglich vorgesehen. "Wir rechnen damit, dass die
Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich zum Stichtag 1. Januar 2016
auf rund 200.000 Flüchtlinge erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent
mehr, als wir bisher angenommen haben", sagte Jäger der in Essen
erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe).
Zu Jahresbeginn hatte das Land die Mittel, die im Rahmen des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen fließen, von 1,37
Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro aufgestockt. Dabei war
man davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den
NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden. Mehrere
Kommunen hatten darüber geklagt, dass sie wegen der tatsächlich
höheren Zahl der untergebrachten Flüchtlinge in finanzielle
Vorleistung treten müssten und dies nicht korrekt bilanzieren
könnten.
Jäger hat die Kommunalaufsichtsbehörden jetzt gebeten,
Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie die Erhöhung
der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent
bereits berücksichtigen. "Damit erhöhen wir die Planungssicherheit
für die Haushalte der Kommunen", sagte der Innenminister.
Unabhängig von dieser Nachbesserung hat die Landesregierung mit
den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren
Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im 4. Quartal dieses Jahres
Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls nachzusteuern. Die
Landesmittel werden in diesem Jahr letztmalig noch nach einem
allgemeinen Schlüssel entlang von Prognosen pauschal auf die Kommunen
verteilt. Im kommenden Jahr soll dann auf eine monatsscharfe
Abrechnung umgestellt werden.
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