(ots) - Gespräch des Stephanuskreises mit Vertretern der
Kirchen und Hilfsorganisationen
Der Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am gestrigen
Donnerstag in einem Gespräch mit Vertretern der Kirchen und
Hilfsorganisationen über die Situation von religiösen Minderheiten in
Asylunterkünften beraten. Dazu erklären die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der Vorsitzende des
Stephanuskreises, Heribert Hirte:
Erika Steinbach: "Eine generelle Trennung von Flüchtlingen nach
Religionen in den Erstaufnahmelagern kann nur eine Notlösung sein,
die unter anderem dem Schutz bedrängter Christen dienen würde. Die
Vermittlung unserer Werte muss vom ersten Tag an in den
Aufnahmeeinrichtungen beginnen. Wer es da nicht lernt, ist auch
später nur schwer integrierbar. Zu den Grundregeln unserer
Gesellschaft gehört auch die Toleranz Andersgläubigen gegenüber.
Gleichwohl dürfen wir die Menschen, die dringend unseren Schutz
benötigen, nicht alleine lassen."
Heribert Hirte: "Die Berichte unserer Gäste haben bestätigt, dass
Menschen in unseren deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen diskriminiert
werden, weil sie zum christlichen Glauben wechseln wollen oder diesen
bereits leben. Wenn es Wege gibt, diese Christen besser vor
Anfeindungen zu schützen, müssen wir diese Wege gehen. Radikale
Islamisten dürfen sich nicht dadurch ermuntert fühlen, Christen
anzugreifen, weil die deutschen Behörden wegschauen.
Eine wirksame Maßnahme könnte eine ausgewogenere Besetzung der
Sicherheitsdienste sein, in denen sich Christen und Muslime ebenso
wiederfinden müssten wie Frauen oder Vertreter ethnischer
Minderheiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob in diesem
Zusammenhang bei Einstellungsgesprächen die Frage nach der
Religionszugehörigkeit gestellt werden könnte. Außerdem muss darauf
geachtet werden, dass nicht die Sicherheitsdienste das Hausrecht in
den Unterkünften ausüben, sondern die Betreiber, die zusammen mit den
Bewohnern eine Hausordnung ausarbeiten und diese dann konsequent
umsetzen könnten.
Nicht zuletzt könnten Mitglieder ethnischer und religiöser
Minderheiten in Unterkünften stärker als bisher in einzelnen Gruppen
zusammengefasst werden. Dann können sich diese Gruppen in der
Gemeinschaft selbstbewusster behaupten. Es ist ein Unterschied, ob
sich ein Einzelner einer Überzahl von Andersgläubigen gegenübersieht
oder ob er sich in einer ausreichend großen Gruppe Gleichgesinnter
gegenüber einer Mehrheit artikulieren kann."
Hintergrund:
Nach Medienberichten über Gewalt gegen Christen in deutschen
Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften haben sich der
Stephanuskreis der Fraktion und der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages in dieser Woche intensiv
mit dem Thema befasst.
Die Unterredung des Stephanuskreises mit Vertretern der
katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Selbstständigen
Evangelischen Kirche ergab, dass die Lage der Christen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen unterschiedlich ist. So scheinen
Konvertiten besonders häufig von muslimischen Mitbewohnern
angefeindet zu werden. Dagegen haben kirchliche Träger von
Erstaufnahmeeinrichtungen aber offenbar signifikant weniger mit
Gewalt und Mobbing gegen besonders schutzbedürftige
Flüchtlingsgruppen wie religiöse und sexuelle Minderheiten, aber auch
Frauen, Kinder zu kämpfen.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de