PresseKat - Gut vorbereitet ist die halbe Miete: Checkliste für Einkommensteuererklärung.

Gut vorbereitet ist die halbe Miete: Checkliste für Einkommensteuererklärung.

ID: 1326713

Gut vorbereitet ist die halbe Miete: Checkliste für Einkommensteuererklärung.

(firmenpresse) - Jedes Jahr gilt – neues Jahr, neue Steuererklärung. Für viele sind das Thema Steuern und der damit verbundene Aufwand immer noch ein Schreckensszenario. Egal ob man seine Steuererklärung in professionelle Hände gibt oder ob man es weitestgehend selbst macht, ein ganz wichtiger Faktor sind immer die Unterlagen, die für die Erstellung einer Steuererklärung benötigt werden.

Doch eigentlich ist das gar nicht so schwierig, wenn man eine Auflistung hat, in der geschrieben steht was man alles braucht.

Die Checkliste für eine Einkommensteuererklärung im Überblick:

Die Basisunterlagen für Ihre Steuererklärung: Zu den Basisunterlagen zählen die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr, Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen etc. und Ihre aktuelle Bankverbindung für eventuelle Rückerstattungen.

Nachweis zum aktuellen Familienstand – vornehmlich bei Änderungen der Lebenssituation: Zu diesen Unterlagen gehören eine Scheidungsurkunde (bei getrenntlebenden muss das genaue Datum der Trennung angegeben werden), Sterbeurkunde, Heiratsurkunde oder eine Lebensbescheinigung für ein Kind, das nicht mit im Haushalt lebt.

Wenn Kinder vorhanden sind: Belege über Schulgeldzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge, Kindergeldbescheide oder Kinderbetreuungskosten sind auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Ist das Kind bereits über 18 Jahre alt, sollten auch der Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung mit in die Unterlagen. Bezieht das Kind bereits ein eigenes Einkommen muss auch das nachgewiesen werden.

Unterlagen, wenn man nicht ganzjährig in einer Beschäftigung war: Hatte man im Steuerjahr eine Unterbrechung der regulären Arbeitsbeschäftigung, muss auch dies in den Unterlagen nachgewiesen werden. Hierzu zählen Belege wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit oder Krankengeld.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man Aufwendungen die geleistet werden müssen, welche die große Mehrheit der Steuerzahler nicht leisten muss. Außergewöhnliche Belastungen sollen sogenannte Härtefälle abfedern. Hierzu zählen Belege für Krankheitskosten z.B. Arzneimittel oder Zahnarztbehandlungen, Versorgungsaufwendungen, Kosten bei Behinderung und Pflege eines Angehörigen. Als Sonderausgaben können Spenden, Scheidungskosten, Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner und Leistungen zur privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden. Also auch hier lohnt es sich die Belege einzureichen.





Belege über sogenannte Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Das Einkommensteuergesetz spricht von "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das sind also Nachweise über beruflich bedingte Fahrten, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung, Belege für Arbeitsmittel oder Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für das Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und auch Steuerberatungskosten. All dies, und was noch mit Ihrer Arbeit zusammenhängt, muss für Ihre Einkommensteuererklärung nachgewiesen werden.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen: Hier sind zum Beispiel Kosten für den Kaminkehrer oder die Haushaltshilfe interessant. Wichtig ist aber, dass die Dienstleistung von einem Selbstständigen – also auf Rechnung – in Anspruch genommen und überwiesen wird. Ist dies gegeben, können Sie auch den Fensterputzer, einen Krankenpfleger, die Kinderbetreuung, Gartenpflegearbeiten aber auch Aufwendungen für die Pflege- und Betreuungskosten eines Behinderten, als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Tipp: Belege sammeln und vorlegen.

Die "Checkliste für die Einkommensteuererklärung" hat Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. zusammengefasst.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist darauf geschult, professionell und mit möglichst geringem Aufwand für Kunden, eine Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. unterstützt mit seinen ca. 650 Beratungsstellen in Deutschland seine Mitglieder bei der Einkommenssteuer ganzjährig. Das gilt jedoch nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und bei zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen (bis 13.000 bzw. EUR 26.000 bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung).



Leseranfragen:

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing

Tel. 08724 – 965 300 8500
Fax 08724 – 96 66 72

E-Mail: info(at)aktuell-verein.de

Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
Registergericht: Landshut
Registernummer: VR 10607
USt-IdNr.: DE 197 627 670



PresseKontakt / Agentur:

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing

Christian Staller
Tel. 08724 – 965 300 8500
Fax 08724 – 96 66 72

E-Mail: info(at)aktuell-verein.de

Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts
Registergericht: Landshut
Registernummer: VR 10607
USt-IdNr.: DE 197 627 670



drucken  als PDF  an Freund senden  Kaffeekapseln: Gegenschlag von Ethical Coffee Company im Kaffeekapsel-Krieg gegen Nes- presso Was haben Gesundheit und Steuern gleich?
Bereitgestellt von Benutzer: hr-broker
Datum: 29.02.2016 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1326713
Anzahl Zeichen: 4119

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martina Pegutter
Stadt:

Bayrischzell


Telefon: 080238192838

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.02.2016

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gut vorbereitet ist die halbe Miete: Checkliste für Einkommensteuererklärung."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

startklar! Marketing für innovative Unternehmer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wissenswertes zur Pferdekrankheit Mauke ...

Unter der Pferdekrankheit Mauke versteht man ein Ekzem an der Fesselbeuge. Es kann auch Fesselekzem genannt werden. Dabei handelt es sich um eine bakterielle Entzündung. Die Fessel wiederum ist ein Teil des Pferdebeines und verbindet den Mittelfußk ...

Hochzeitstorten Trends - der Hingucker auf jeder Kaffeetafel ...

Hochzeitstorten Trends des Jahres 2017 sind so einzigartig wie die Hochzeitspaare selbst. Wenn früher noch alle Hochzeitstorten auf einer dreistöckigen Etagere arrangiert wurden, gekrönt von einem Hochzeitspaar aus Marzipan, so haben sie heute nur ...

Alle Meldungen von startklar! Marketing für innovative Unternehmer