Gut vorbereitet ist die halbe Miete: Checkliste für Einkommensteuererklärung.
(firmenpresse) - Jedes Jahr gilt – neues Jahr, neue Steuererklärung. Für viele sind das Thema Steuern und der damit verbundene Aufwand immer noch ein Schreckensszenario. Egal ob man seine Steuererklärung in professionelle Hände gibt oder ob man es weitestgehend selbst macht, ein ganz wichtiger Faktor sind immer die Unterlagen, die für die Erstellung einer Steuererklärung benötigt werden.
Doch eigentlich ist das gar nicht so schwierig, wenn man eine Auflistung hat, in der geschrieben steht was man alles braucht.
Die Checkliste für eine Einkommensteuererklärung im Überblick:
Die Basisunterlagen für Ihre Steuererklärung: Zu den Basisunterlagen zählen die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, der Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr, Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen etc. und Ihre aktuelle Bankverbindung für eventuelle Rückerstattungen.
Nachweis zum aktuellen Familienstand – vornehmlich bei Änderungen der Lebenssituation: Zu diesen Unterlagen gehören eine Scheidungsurkunde (bei getrenntlebenden muss das genaue Datum der Trennung angegeben werden), Sterbeurkunde, Heiratsurkunde oder eine Lebensbescheinigung für ein Kind, das nicht mit im Haushalt lebt.
Wenn Kinder vorhanden sind: Belege über Schulgeldzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge, Kindergeldbescheide oder Kinderbetreuungskosten sind auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Ist das Kind bereits über 18 Jahre alt, sollten auch der Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung mit in die Unterlagen. Bezieht das Kind bereits ein eigenes Einkommen muss auch das nachgewiesen werden.
Unterlagen, wenn man nicht ganzjährig in einer Beschäftigung war: Hatte man im Steuerjahr eine Unterbrechung der regulären Arbeitsbeschäftigung, muss auch dies in den Unterlagen nachgewiesen werden. Hierzu zählen Belege wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit oder Krankengeld.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man Aufwendungen die geleistet werden müssen, welche die große Mehrheit der Steuerzahler nicht leisten muss. Außergewöhnliche Belastungen sollen sogenannte Härtefälle abfedern. Hierzu zählen Belege für Krankheitskosten z.B. Arzneimittel oder Zahnarztbehandlungen, Versorgungsaufwendungen, Kosten bei Behinderung und Pflege eines Angehörigen. Als Sonderausgaben können Spenden, Scheidungskosten, Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner und Leistungen zur privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden. Also auch hier lohnt es sich die Belege einzureichen.
Belege über sogenannte Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Das Einkommensteuergesetz spricht von "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das sind also Nachweise über beruflich bedingte Fahrten, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung, Belege für Arbeitsmittel oder Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für das Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und auch Steuerberatungskosten. All dies, und was noch mit Ihrer Arbeit zusammenhängt, muss für Ihre Einkommensteuererklärung nachgewiesen werden.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen: Hier sind zum Beispiel Kosten für den Kaminkehrer oder die Haushaltshilfe interessant. Wichtig ist aber, dass die Dienstleistung von einem Selbstständigen – also auf Rechnung – in Anspruch genommen und überwiesen wird. Ist dies gegeben, können Sie auch den Fensterputzer, einen Krankenpfleger, die Kinderbetreuung, Gartenpflegearbeiten aber auch Aufwendungen für die Pflege- und Betreuungskosten eines Behinderten, als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Tipp: Belege sammeln und vorlegen.
Die "Checkliste für die Einkommensteuererklärung" hat Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. zusammengefasst.
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist darauf geschult, professionell und mit möglichst geringem Aufwand für Kunden, eine Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. unterstützt mit seinen ca. 650 Beratungsstellen in Deutschland seine Mitglieder bei der Einkommenssteuer ganzjährig. Das gilt jedoch nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und bei zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen (bis 13.000 bzw. EUR 26.000 bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung).
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