(ots) - Die nächste Amtsperiode des WDR-Rundfunkrats beginnt
am 2. Dezember 2016 und dauert fünf Jahre. Das WDR-Gesetz schreibt
vor, dass sich das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium dann aus 58
Mitgliedern zusammensetzt, die von gesellschaftlichen Institutionen
entsandt sind, welche vom Gesetz festgelegt sind bzw. vom Landtag NRW
ausgeschrieben werden. Um zwei weitere Mitgliedschaften können sich
zum ersten Mal Einzelpersönlichkeiten beim Gremium direkt bewerben.
Die Kandidat/innen sollten Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks
und der Telemedien haben.
Die Ausschreibungsfrist für diese, direkt vom Rundfunkrat zu
wählenden Mitglieder startet heute und endet am 1. Juni 2016.
Bewerben können sich Personen, die nicht unter § 13 Abs. 3 bis 5
WDR-Gesetz fallen. Vom Rundfunkrat ausgeschlossen sind danach
Regierungsmitglieder, Parteivorstände, politische - und die meisten
Wahlbeamt/innen, Mitarbeiter/innen und Gremienmitglieder des WDR und
anderer Rundfunkanbieter oder einer Landesmedienanstalt sowie
Personen, bei denen wirtschaftliche oder sonstige
Inte-ressenkonflikte bestehen. Auch ehemalige und derzeit amtierende
Mitglieder des WDR-Rundfunkrats können nicht direkt vom Gremium für
die nächste Amtsperiode gewählt werden.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den
erforderlichen Angaben finden sich auf der Internetseite des Gremiums
unter wdr-rundfunkrat.de.
Pressekontakt:
Nachfragen bitte an:
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Geschäftsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel:0221/220-5600
Mail:rundfunkrat(at)wdr.de