(ots) - Die KfW setzt im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) zum 01.03.2016 das zum Ende des
vergangenen Jahres ausgelaufene Programm zur Förderung von
stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit
Photovoltaikanlagen fort. Das Programm soll die Markt- und
Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anregen und
bietet dazu zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse aus
Mitteln des BMWI. Die geförderten Systeme leisten einen Beitrag zur
besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen
Photovoltaik-Anlagen in den Strommarkt. Das Programm läuft nun bis
zum Jahresende 2018.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorgängerprogramm sind u.
a.:
- Die Photovoltaikanlage darf höchstens 50 % der installierten
Leistung in das Stromnetz einspeisen (vorher 60 %).
- Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie
des Herstellers von 10 Jahren vorliegen (vorher 7 Jahre).
- Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist über den Programmzeitraum
degressiv gestaltet, das heißt, die Tilgungszuschüsse sinken je
nach Zeitpunkt der Antragstellung stufenweise von 25 % auf 10 %
der förderfähigen Kosten.
Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass die Hersteller
technologie- und produktionsbedingte Kostensenkungen an die Kunden
weiter geben.
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, sagte: "Die
im Mai 2013 begonnene Förderung von Batteriespeichersystemen hat
einen wichtigen Anstoß zur Entwicklung der Technologie und des
Marktes gegeben. Die Fortschritte sind beachtlich, aber noch brauchen
wir gezielte und wohl dosierte Förderimpulse auf dem Weg zu einem
sich selbsttragenden und wettbewerbsfähigen Markt, der ohne Zuschüsse
auskommt. Wir sind davon überzeugt, dass dieser sich bis Ende 2018
entfalten kann."
Weitere Informationen zum Programm 275 erhalten Sie unter:
http://ots.de/9r7ni.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Wolfram Schweickhardt,
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: presse(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de