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400 Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis / SWR Doku
"Terror von rechts", 7. März 2016, 22:45 Uhr, "Die Story im Ersten"
Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die Waffenbehörden
auf Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren hingewiesen. Dennoch
dürfen viele Neonazis ihre Schusswaffen behalten. Das zeigt eine
Umfrage der ARD unter allen Innenministerien für die SWR
Dokumentation "Terror von rechts - Die neue Bedrohung" (7. März um
22:45 Uhr in der Reihe "Die Story im Ersten). Alleine das Bayerische
Landesamt für Verfassungsschutz hat bis Ende 2015 in insgesamt 97
Fällen die zuständigen Waffenbehörden über rechtsextremistische
Betätigungen von Personen aufgeklärt, die über eine waffenrechtliche
Erlaubnis verfügen.
Bei Rechtsextremisten Entzug des Waffenscheins möglich Die
Landesbehörden können den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer
"unzuverlässig" sind. Nach dem Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) gelten
Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in
den letzten fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv
unterstützt haben.
Entzug bislang nur in Einzelfällen
Wie die Waffenbehörden auf die Hinweise vom Verfassungsschutz
reagiert haben, ist im Bayerischen Staatsministerium des Inneren
nicht bekannt. Der ARD-Umfrage zufolge sind bundesweit nur
Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund
von Hinweisen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz als
"waffenrechtlich unzuverlässig" einstuften. Das Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete auf die ARD-Umfrage:
"Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl
vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die
zuständigen Behörden übermittelt. In Einzelfällen führte dies zum
Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen
werden dazu jedoch nicht geführt." In Sachsen beispielsweise prüften
die Behörden im Jahr 2015 in 25 Fällen die waffenrechtliche
Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten. Aber nur bei drei Personen
wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.
400 Rechtsextreme besitzen einen Waffenschein Eine Abfrage des
Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab,
dass ca. 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis
verfügen. Aktuellere Angaben liegen der Bundesregierung nach Auskunft
des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vor. Auf die Umfrage der
ARD reagierten die Landesinnenministerien sehr unterschiedlich:
Während einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen
detailliert Auskunft gaben, teilten andere mit, dass entsprechende
Daten nicht veröffentlicht werden dürften (z. B. Baden-Württemberg)
oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden (z. B.
Brandenburg).
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