Durch eine Versicherung bei der Hausfinanzierung gleichzeitig das Todesfallrisiko abdecken.
(firmenpresse) - Die Darlehensform eines Hypothekendarlehens, in Verbindung mit einer Renten- oder Lebensversicherung, hat den Vorteil, dass neben einer gleichbleibenden monatlichen Belastung während der Zinsfestschreibung das Todesfallrisiko abgedeckt ist.
Möglich sind Hypothekendarlehen für Finanzierungen ab 25.000 Euro. Die Zinsfestschreibung kann für eine Dauer von 10, 15, 20 oder 30 Jahren gewählt werden. Entspricht der Zeitpunkt der Auszahlung nicht dem der Zinsfestschreibung und wird das Darlehen nicht anderweitig zurückgezahlt, trifft man eine neue Vereinbarung zu den dann gültigen Darlehens-bedingungen und Konditionen. Eine vorzeitige Finanzierungsumstellung kann mit Nachteilen verbunden sein.
Parallel zum Darlehen wird eine bereits bestehende oder neu abgeschlossene Renten- oder Lebensversicherung eingesetzt, mit der auch das Todesfallriskio abgesichert ist. Während der Laufzeit des Darlehens findet keine Tilgung statt, man leistet nur die Zinsen auf die in Anspruch genommene Darlehenssumme. Zusätzlich dazu zahlt man den Versicherungsbeitrag, der sich nach der Versicherungsleistung richtet.
Damit gegen Ende der Darlehenslaufzeit keine Tilgungslücke entsteht, ist die Versicherung in ausreichender Höhe zur Darlehenssumme, bei einer Aufschubzeit ab 26 Jahren mindestens ein 72%iger Darlehenshöhe abzuschließen. Beträgt die Summe der Versicherung nur 50 – 72% der Darlehenssumme, ist eine zusätzliche Tilgung des Darlehens von 0,75-1,50% jährlich erforderlich.
Von der Laufzeit der Versicherung und dem Eintrittsalter abhängig wird eine höhere Versicherungsleistung empfohlen, im Fall des Todes die vollständige Tilgung des Darlehens möglicherweise durch die Leistung der Versicherung nicht gewährleistet ist.
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung bzw. nach 30 Jahren oder wenn nach Ablauf der Zinsfestschreibung keine neue Vereinbarung getroffen wurde, muss das Darlehen in einer Summe getilgt werden. Die Versicherungsleistung wird mit dem Darlehen verrechnet.
Die Versicherungsleistung setzt sich aus der garantierten Versicherungs-leistung und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Überschuss-beteiligungshöhe ist abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt und kann daher nicht vorhergesagt werden. Verbleibt nach der Verrechnung noch ein Restdarlehen, ist dies aus anderen Mitteln zu begleichen, entweder in einer Summe oder in Raten mit einem Tilgungssatz von 1% der ursprünglichen Darlehenssumme jährlich.
Wenn die Versicherung vorzeitig beendet wird, besteht der Anspruch auf den Rückkaufwert.
Wenn ein Rückkaufwert vorhanden ist, wird im Falle einer Beitragsfreistellung eine beitragsfreie Versicherungsleistung gebildet, die jedoch niedriger ist als die ursprünglich vereinbarte Leistung.
Reichen die beitragsfreie Versicherungsleistung und der Rückkaufwert nicht zur Tilgung des Darlehens nicht aus, muss der Rest des Darlehens aus anderen Mitteln getilgt werden.
Ein Hypothekendarlehen wird nicht regelmäßig getilgt, daher muss die in Anspruch genommene Darlehenssumme während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe verzinst werden.
Weitere Informationen zu Versicherungen rund ums Eigenheim auch unter http://www.hausrat-police.de