(ots) - (DBV) "Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen
Instrumente zur Sicherung fairer Wettbe-werbsbedingungen in der
Lebensmittellieferkette erweisen sich in der Praxis als unzureichend
und müssen nachgeschärft werden. Wir brauchen klarere Grenzen
zwischen harten Verhand-lungen und der missbräuchlichen Ausnutzung
von konzentrierter Nachfragemacht." Damit fasst der Präsident des
Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied die Ergebnisse eines
im Auftrag des DBV erstelltes Rechtsgutachten zusammen. Der
renommierte Kartell-rechtler Professor Dr. Tobias Lettl, Inhaber des
Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der
Universität Potsdam, hat im Auftrag des DBV das Gutachten zur
"Kartellrechtlichen Beurteilung der Preisverhandlungen zwischen den
Unternehmen des Le-bensmitteleinzelhandels und den Lieferanten am
Beispiel von Milchprodukten" erstellt.
Der Deutsche Bauernverband sieht in der Nachfragemacht des
hochkonzentrierten Lebens-mitteleinzelhandels in Deutschland nicht
die einzige, aber eine wesentliche strukturelle Ursache für die
derzeitigen Wertschöpfungsverluste in der Lebensmittelerzeugung. "Das
Kartell- und Wettbewerbsrecht muss hier wirksamere Grenzen setzen, um
einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der
Lebensmittellieferkette, die nicht zuletzt zu Lasten der
landwirtschaftlichen Erzeuger als erster Stufe dieser Kette gehen,
entgegenzuwirken", schlussfolgert Rukwied. Vor dem Hintergrund der
jüngsten Entscheidungen des Bundeskar-tellamtes, des
Oberlandesgerichts Düsseldorf und der anstehenden Ministererlaubnis
zur Ãœbernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka wird der DBV die
Politik in diesem Sinne nachdrücklich zum Handeln auffordern. Dazu
müsse die angekündigte 9. Novelle zum Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genutzt werden, fordert Rukwied.
Das Gutachten analysiert die Wirksamkeit der derzeit zur Verfügung
stehenden kartellrechtli-chen Instrumente und enthält Vorschläge zu
deren Anpassung. Prof. Lettl schlägt dazu für die
Lebensmittellieferkette eine Ergänzung des § 20 GWB (verbotenes
Verhalten von Unterneh-men mit relativer oder überlegener Marktmacht)
vor, mit der auch die Forderung nach Entgel-ten oder
Geschäftsbedingungen als missbräuchlich eingestuft werden, die von
denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher
Wahrscheinlichkeit ergeben wür- den. Außerdem sollte auch eine
Klarstellung für Forderungen eines relativ marktmächtigen
Unternehmens als missbräuchlich erfolgen, wenn diese einer sachlichen
Rechtfertigung ent-behren, weil sie offensichtlich nicht in einem
angemessenen Verhältnis zum Grund oder zur Gegenleistung stehen oder
wenn sich das Verhandlungsergebnis eines anderen Unternehmens für das
jeweilige Produkt zu eigen gemacht wird.
Um dem ruinösen Preiskampf der großen Einzelhandelsunternehmen
gerade mit Lebensmit-teln wirksamer Einhalt gebieten zu können, wird
der Deutsche Bauernverband auch die recht-zeitige unbefristete
Verlängerung des bis 2017 befristeten Verbots des auch gelegentlichen
Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln einfordern. Dieses
Verbot muss so ausge-staltet werden, dass eine gerichtsfeste
Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von
Werbekostenzuschüssen oder vergleichbaren Zahlungen durch die
Kartell-behörden bestimmt werden kann.
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Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240