(ots) - Novelle der veralteten Gebührenordnung darf nicht
blockiert werden
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Länder auf, die geplante
neue amtliche Gebührenordnung für Ärzte im Bundesrat zu blockieren.
Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Der Versuch der SPD, die dringend notwendige Reform der
veralteten Gebührenordnung für Ärzte, die Privatpatienten behandeln,
zu blockieren, ist durchsichtig: Sie instrumentalisiert die Novelle
für die heiße Phase der drei Landtagswahlkämpfe. Jeder weiß, dass
Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Novelle per Rechtsverordnung
nur mit Zustimmung der Länder erlassen kann. Somit betreibt die SPD
Wahlkampf auf dem Rücken von Ärzten. Zudem will sie durch die
Hintertür die Diskussion über die Einführung einer einheitlichen
Bürgerversicherung wiederbeleben.
Wenn die SPD versucht, mit dem Verweis auf eine angebliche
Kostensteigerung für Versicherte und Steuerzahler Stimmung gegen die
Reform zu machen, ignoriert sie sehenden Auges die Notwendigkeit der
Novelle. Die Gebührenordnung selbst stammt im Wesentlichen aus dem
Jahr 1982. Die letzte Aktualisierung erfolgte 1996. Seitdem gab es
keine Anpassung der Gebühren mehr an den medizinischen und
technischen Fortschritt. Die Kostenentwicklung, auch wenn sie
rückläufig war, blieb komplett unberücksichtigt.
Mittlerweile sind Ärzte regelmäßig gezwungen, Analogien zu den
veralteten Abrechnungsziffern vorzunehmen, um mit der Entwicklung
mitzuhalten. Dies ist mit erheblichen Unsicherheiten im Alltag
behaftet und führt häufig zu gebührenrechtlichen Streitfällen. Das
muss ein Ende haben. Daher machen wir uns im Sinne der
Leistungserbringer für die Schaffung einer zeitgemäßen
Gebührenordnung stark."
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