(ots) - Jens Weller: "US-Anbieter, die Sprachtelefonie
in Deutschland anbieten, sollten auch deutscher Gerichtsbarkeit
unterstellt werden"
"Unbefugtes Abhören von Gesprächen und Auslesen von Daten muss zum
Schutz der Privatsphäre verhindert werden. Es darf keine Hintertüren
für Geheimdienste geben, so dass diese unkontrollierten Zugriff
haben. Das verstößt gegen den Datenschutz und die Verfassung. Aber
mit der Weigerung auf richterliche Anordnung den Zugang zu einem
Smartphone zu öffnen, schwingt sich Apple zu einer Instanz oberhalb
der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf", sagt Jens Weller,
Geschäftsführer der toplink GmbH (www.toplink.de). Er fordert:
"US-Unternehmen, die in Deutschland Sprachtelefondienste anbieten,
müssen denselben strikten Regularien unterliegen wie auch deutsche
Firmen wie z.B. toplink, die bei der Bundesnetzagentur als
Teilnehmernetzbetreiber gemeldet sind und somit der deutschen
Gerichtsbarkeit unterliegen". Er fährt fort: "Die Unabhängigkeit der
Gerichtsbarkeit von Parlamenten, Regierungen, Exekutive und natürlich
auch der Wirtschaft stellt eines der höchsten Güter unseres
Rechtsstaates dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses
Grundprinzip des Rechtsstaates ausgehebelt wird - weder von Apple
noch von Facebook, Microsoft/Skype oder anderen wirtschaftlichen
starken Unternehmen der Digitalwirtschaft."
"Unsere eigenen Netze sind bestens geschützt und abhörsicher",
sagt Jens Weller, um hinzuzufügen: "Aber wenn eine richterliche
Anordnung vorliegt, Zugang zu den Daten eines bestimmten Teilnehmers
zu gewähren, - und nur dann! - kommen wir dieser Aufforderung der
Gerichtsbarkeit selbstverständlich nach." Auch wenn man mit
Gerichtsurteilen nicht immer einverstanden sei, könnte man sie nicht
einfach ignorieren, sondern bestenfalls auf dem dafür vorgesehenen
Rechtsweg Widerspruch einlegen. "Aber es kann und darf nicht sein,
dass ein Unternehmen ein Gerichtsurteil für nichtig erklärt",
plädiert Weller für das Prinzip "Rechtsstaat geht vor Wirtschaft".
Laut eigenen Angaben ist toplink derzeit der einzige bei der
Bundesnetzagentur gemeldete Teilnehmernetzbetreiber in Deutschland,
der den Internet-Telefondienst Skype-for-Business mit verschlüsselten
Anschlüssen anbietet. "Unser Telefondienst wird vollständig in
Deutschland gehostet, so dass er strikt der deutschen
Datenschutzgesetzgebung genügt und damit auch der deutschen
Gerichtsbarkeit unterliegt", versichert Jens Weller. Und sagt: "Aber
das bedeutet nicht, dass wir Kriminelle vor der Strafverfolgung oder
dem ordentlichen Rechtsweg der Bundesrepublik Deutschland schützen!"
Die toplink GmbH (www.toplink.de) ist ein von der
Bundesnetzagentur genehmigter Teilnehmernetzbetreiber mit einem
Next-Generation-Netzwerk (NGN), über das Telefonanschlüsse in über 50
Ländern bereitgestellt werden können. Da das Datenzentrum in
Deutschland steht, genügen alle Dienste dem hohen deutschen
Datenschutzniveau; das behördliche Mithören ohne richterliche
Anordnung ist ausgeschlossen. toplink ist einer der wenigen Anbieter
in Deutschland, der alle Kundenanschlüsse automatisch und permanent
vor Gebührenmissbrauch schützt. Als Full-Service-Dienstleister deckt
toplink alle Felder moderner Business-Telekommunikation ab.
Weitere Informationen:
toplink GmbH, Robert-Bosch-Str. 20, 64293 Darmstadt, E-Mail
info(at)toplink.de, Web: www.toplink.de
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611/973150,
E-Mail: team(at)euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de