(ots) - Privatbank Warburg muss Schadenersatz wegen
Kick-back-Gebühren zahlen / Richter heben Verjährungsfrist auf
Berlin, 15. März 2016 - Im Streit mit ihren Kunden um Verluste bei
Schiffsfonds hat die Privatbank M.M. Warburg & Co vor dem
Bundesgerichtshof eine empfindliche Schlappe erlitten. Nach
Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 4/2016, EVT
17. März) muss das Hamburger Geldhaus einem Anleger Schadenersatz
wegen "fehlerhafter Beratung" zahlen. Der Bankkunde hatte 50.000 Euro
in einen Schiffsfonds investiert und war vorab nicht umfassend über
Vermittlungsprovisionen informiert worden.
Das Urteil ist wegweisend für Schadenersatzansprüche bei
geschlossenen Fonds, wenn Anleger und Berater im Vorfeld über das
Agio verhandelt haben. In Deutschland haben 275.000 Anleger mehr als
30 Mrd. Euro in Schiffe investiert. Unabhängigen Untersuchungen
zufolge haben vier von fünf Schiffsfonds Geld vernichtet. Etwa 500
Fonds mussten Insolvenz anmelden. Im vorliegenden Fall hatte sich der
Anleger im Jahr 2004 auf Anraten von Warburg an dem Rohöltanker
Margara beteiligt - wie viele andere vermögende Kunden der Bank. Der
Kläger hatte zwar das Agio von fünf auf ein Prozent
heruntergehandelt. Nach Angaben seines Anwalts hatte er aber keine
Kenntnis von den übrigen Provisionszahlungen, die bei der Margara bis
zu 18 Prozent betrugen.
Schon Ende 2013 hatte das Oberlandesgericht Hamburg geurteilt,
Warburg habe eine "ganz erhebliche Provision und damit einen echten,
aufklärungspflichtigen Kick-back bezogen", ohne den Kunden darüber zu
informieren. Der BGH lehnte nun eine Beschwerde Warburgs ab
(Beschluss XI ZR 542/14). Damit ist das Urteil des Landgerichts
rechtskräftig (Az. 302 O 356/12). Die Bank hatte eine Falschberatung
bestritten und argumentiert, die Forderung sei verjährt. Laut Gericht
begann die Verjährungsfrist aber nicht bei Vertragsunterschrift,
sondern erst als der Kläger die wahre Höhe der Provision für die Bank
erfahren habe.
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