(ots) - Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird
eingeleitet
Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag zum ersten Mal
über den Gesetzentwurf zur Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Dazu erklärt der
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
"Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist seit 2002 in
Kraft. Seine Überprüfung hat gezeigt, dass das Gesetz in der Praxis
kaum Wirkung zeigt, weil es nicht konsequent angewendet wird. Die
unionsgeführte Bundesregierung legt jetzt einen Gesetzentwurf vor,
der zum Ziel hat, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das BGG
insgesamt zu modernisieren.
Mit dem BGG hat sich der Bund vor 14 Jahren verpflichtet, in
seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise
umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihren jeweiligen
Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen. Jetzt wird das BGG an neue
Zielgruppen und Standards angeglichen. Angebote in Leichter Sprache
gehen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen
ein. Das Gesetz wird außerdem an die an die
UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland
geltendes Recht ist, angepasst.
Neu ist, dass auch Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, an
die Richtlinien des BGG gebunden sind. Damit wirkt das Gesetz
mittelbar in die Wirtschaft hinein. Die neue Bundesfachstelle für
Barrierefreiheit soll unter anderem auch der Wirtschaft als
Informations- und Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema zur
Verfügung stehen. Eine neue Schlichtungsstelle soll bei
Streitigkeiten zu tragfähigen Lösungen führen und somit langwierige
Gerichtsverfahren vermeiden. Hiervon erwartet die Union langfristig
positive Effekte für eine barrierefreie Gesellschaft.
Was die Wirtschaft angeht, so setzt die Union auf das Prinzip der
Freiwilligkeit: Wir wollen bei Unternehmen das Bewusstsein dafür
schärfen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch Kunden sind.
Verbände können über Zielvereinbarungen mit Unternehmen Veränderungen
anstoßen. Auch die demografische Entwicklung wird ein Umdenken bei
allen Dienstleistern bewirken. Diese werden ihre Produkte,
Dienstleistungen oder Räumlichkeiten barrierefrei oder zumindest
barrierearm gestalten müssen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben
wollen. Auch Kunden ohne Behinderung werden möglicherweise lieber zu
barrierefreien Angeboten greifen, wenn sie die Wahl haben.
Ein Alltag ohne Barrieren für Menschen mit Behinderungen setzt
einen gesellschaftlichen Wandel voraus. Der Bund geht mit dem BGG mit
gutem Beispiel voran. Doch bauliche oder kommunikative Veränderungen
allein werden nicht reichen, um das Zusammenleben von Menschen mit
und ohne Behinderung zu verbessern. Nicht Gesetze verändern
Haltungen, sondern überzeugende Argumente und positive Beispiele."
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