(ots) - Änderung des Wiener Übereinkommens ermöglicht
teilautonomes Fahren
Am heutigen Mittwoch tritt eine im September 2014 beschlossene
Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr zur
Ermöglichung von automatisierten Fahrsystemen in Kraft. Dazu erklärt
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:
"Ein erster Grundstein für die Mobilität der Zukunft ist heute mit
der Änderung des Wiener Übereinkommens gelegt. Musste vorher der
Fahrer zu jeder Zeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug haben,
sind nun erstmals Systeme erlaubt, die die Steuerung des Fahrzeugs
beeinflussen können. Sie müssen aber jederzeit durch den Fahrer
übersteuert oder gestoppt werden können. Bereits jetzt erhältliche
Assistenzsysteme bekommen damit endlich einen sicheren Rechtsrahmen.
Innovative Entwicklungen, die zur Verkehrssicherheit beitragen, wie
zum Beispiel Spurhalteassistenten oder Stauassistenten zeigen,
welcher Fortschritt möglich ist. Von Assistenzsystemen in Fahrzeugen
profitieren nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch die
Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss insgesamt.
Diese internationalen Änderungen müssen jetzt in nationales Recht
umgesetzt werden. So kann die Entwicklung wichtiger
Zukunftstechnologien weiter in Deutschland gehalten werden. Das
Digitale Testfeld Autobahn auf der A9 ist ein weiterer wichtiger
Schritt dazu. Das Testfeld macht auch deutlich, dass der Ausbau
digitaler Infrastruktur mit Blick auf die Bedürfnisse des Verkehrs
notwendig ist. Mobilität der Zukunft braucht eine sichere Versorgung
mit schnellem, mobilem Internet, speziell entlang der Autobahnen und
eine schnelle Einführung des Mobilfunkstandards 5G.
Hintergrund:
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr ist ein
internationaler Vertrag, der Straßenverkehrsregeln zwischen den
Staaten standardisiert. Viele nationale Vorschriften beruhen auf dem
Abkommen. Es wurde ursprünglich 1968 vereinbart, viele Regeln sind
seitdem nicht angepasst worden. Ãœber die in Kraft getretenen
Änderungen hinaus setzt sich das Bundesministerium für Verkehr und
Digitale Infrastruktur bereits für die notwendige Anpassung an
autonome Fahrzeugsysteme ein. Offen ist eine Änderung des Artikels 1
des Abkommens, wonach als Fahrer nur anerkannt wird, wer "ein
Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen)
lenkt oder [...] auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder
Zug-, Saum- oder Reittiere leitet."
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