PresseKat - EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1340813

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung
der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
37. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Mittwoch, dem 4. Mai 2016, um 10.00 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung, des Corporate Governance Berichtes und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2015 sowie des
Konzernabschlusses 2015 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2015.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäfts­jahr 2016.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Ge­schäftsjahr 2015.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
12.000 Stückaktien, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungs­rechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugs­rechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien




eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugs­rechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs 1 S 1.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 13. April 2016auf der Inter­netseite der Gesellschaft
unter www.rhi-ag.com unter der Rubrik Investor Relations,
Hauptversammlung 2016, zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2-9, * Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2
AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8, * Erklärungen der
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs
2 AktG samt Lebenslauf, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text
dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
13. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Ad­resse 1100
Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of
Legal & Compliance, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begrün­dung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 25. April 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H.
Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, oder per
E-Mail an robert.ranftler(at)rhi-ag.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestä­tigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angele­genheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wah­rung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1100 Wien,
Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of Legal &
Compliance, oder per E-Mail an robert.ranftler(at)rhi-ag.com übermittelt
werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 25. April 2016 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversamm­lung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. April 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29. April 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder RHI AG
Boten Legal & Compliance
z.Hd. Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000676903 im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mit­gliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürli­chen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000676903, * Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 24. April 2016 beziehen. Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entge­gengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristi­schen
Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevoll­mächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Ad­ressen zugehen:

Per Post oder RHI AG
Boten Legal & Compliance
z.Hd. Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Mai
2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130
Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0,
Fax +43 1 8763343- 49 oder E-Mail wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Ge­sellschaft im Betrag von EUR 289.376.212,84
eingeteilt in 39.819.039 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. 10.073 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
39.808.966.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfun­gen zu berücksichtigen und bei der
Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur
Identifikation bereit zu halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.

Wien, im April 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi(at)rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/12;
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Datum: 05.04.2016 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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