(ots) - Oberbürgermeister und Landräte in NRW sollen künftig
nur noch einen Teil ihrer Nebeneinkünfte aus Verwaltungs- und
Aufsichtsratsposten behalten dürfen. Nach Informationen des "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) hat sich die rot-grüne
Regierungskoalition in Düsseldorf auf eine entsprechende
Gesetzesreform geeinigt. Als besonders lukrativ gilt die
Mitgliedschaft in Kontrollorganen der Sparkassen. Die neue
Höchstgrenze für Einnahmen, die kommunale Spitzenbeamten aus ihrer
Mitgliedschaft in sämtlichen Gremien erzielen dürfen, soll nach
Angaben der Zeitung etwas unterhalb von 20.000 Euro im Jahr liegen.
Bisher darf ein Oberbürgermeister die Einnahmen etwa aus dem
Sparkassen-Aufsichtsamt in Gänze für sich behalten - bei großen
Sparkassen sind das bis zu 40 000 Euro brutto im Jahr. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil von 2011 eine neue
Regelung für Tantiemen aus Gremien des Energieversorgers RWE
angemahnt. Nach langer Prüfung kamen die Landesjuristen jetzt zu dem
Schluss, dass das RWE-Urteil auch Auswirkungen auf die
Sparkassen-Einkünfte hat.
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